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Impfpflicht in NRW: Verlängerte Frist für Pflegekräfte – DIESES Datum ist wichtig

Impfpflicht in NRW: Verlängerte Frist für Pflegekräfte – DIESES Datum ist wichtig

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Corona-Varianten: Wie entstehen Mutationen und was macht sie gefährlich?

Impfpflicht in NRW: Verlängerte Frist für Pflegekräfte – DIESES Datum ist wichtig

Corona-Varianten: Wie entstehen Mutationen und was macht sie gefährlich?

Was sind eigentlich Corona-Varianten und warum werden sie mit griechischen Buchstaben bezeichnet.

Eigentlich sollte die Impfpflicht in NRW für Pflegekräfte ab dem 15. März gelten. Doch nun hat das Land die Frist verlängert.

Demnach gilt die Impfpflicht in NRW für Pflegekräfte erst ab dem 15. Juni 2022. Das hat allerdings eher einen bürokratischen, praktischen Grund.

Impfpflicht in NRW: Fristverlängerung bringt mehr Zeit für Überprüfung

Denn die Pflegeeinrichtungen und Kommunen bekommen einfach länger Zeit, den Impfstatus ihrer Mitarbeiter zu überprüfen.

NRWs Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann vermutet, dass etwa 50.000 bis 100.000 Angestellte noch nicht vollständig gegen Corona geimpft sind. Und für sie könnte es ab dem 15. März ein Problem geben.

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Denn, sollten Beschäftige in Pflegeeinrichtungen ihren Impfstatus bis zu diesem Datum nicht vorgelegt haben, wird das Gesundheitsamt eingeschaltet. Selbiges gilt für den Fall der berechtigten Annahme, dass der Impfnachweis gefälscht sein könnte.

Die neue Frist am 15. Juni 2022 ist vor allem eine für die kommunalen Gesundheitsämter, um die Impfnachweise überprüfen zu können.

Gesundheitsamt kann Mitarbeitern Betreten der Einrichtung verbieten

Kommt es zum Äußersten, kann das Gesundheitsamt dem Mitarbeiter das Betreten der Pflegeeinrichtung verbieten. Aber bis dahin ist es ein langer Weg. So schreibt das Ministerium: „Bei der Entscheidung darüber, ob ein Betretens- oder Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden soll, sind sowohl personenbezogene Aspekte (zum Beispiel die Art der Tätigkeit) als auch die konkrete Situation in der Einrichtung oder dem Unternehmen zu berücksichtigen.“

Ob die Frist bis zum 15. Juni ausreicht, ist unklar. Denn wenn nicht standardisiert, sondern jeder Fall individuell angepackt werden soll, dann kann das dauern. (fb)