Als Kanzler Olaf Scholz am vergangenen Sonntag (04.09.) zusammen mit den Parteivorsitzenden der Regierungsparteien Saskia Esken (SPD), Omid Nouripour (Grüne) und Christian Lindner (FDP) das Entlastungspaket vorstellte, stürzte sich die Öffentlichkeit auf die immergleichen Punkte.
Einmalzahlungen für Rentner und Studenten, Kindergelderhöhung und Nachfolgelösung des Neun-Euro-Tickets. Doch worüber nicht ausgiebig gesprochen wurde ist, die Maßnahme der steuerlichen Entlastung bei Rentenbeiträgen. Was bedeutet diese Entlastung für dich wirklich?
Rente und Steuern: Ab dem 1. Januar 2023 sollen Rentenbeiträge voll absetzbar sein
Wie aus dem Entlastungspaket hervorgeht, sollen Steuerzahler ab dem 1. Januar 2023 ihre Rentenbeiträge voll absetzen können. Zwei Jahre früher als geplant. Renten werden damit erst im Alter, wenn sie ausgezahlt werden, besteuert. So werden die Steuerzahlungen der Beschäftigten reduziert.
Die Entscheidung geht auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs zur Doppelbesteuerung zurück. Bei der Doppelbesteuerung wird zum einen das Einkommen besteuert, aus dem die Rentenbeiträge gezahlt werden, zum anderen werden die späteren Rentenauszahlungen besteuert. Eine solche doppelte Besteuerung ist verboten.
Steuern und Rente: Milliarden-Entlastung für Arbeitnehmer
Die Regierung scheint dem nun entgegenwirken zu wollen. Ab 2023 sollen also Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerlich geltend gemacht werden können. Dies umfasst Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus Basisrentenverträgen, den sogenannten Rürup-Renten.
So sollen, nach Berechnungen des Finanzministeriums, die Arbeitnehmer im Jahr 2023 um rund 3,2 Milliarden Euro und 2024 um 1,8 Milliarden Euro entlastet werden.
——-
Mehr Politik-News
Strompreis–Bremse: Wie viel kann ich dadurch wirklich sparen?
Hartz 4: Schlag ins Gesicht – Aussage von Markus Söder gegen Bedürftige hat es in sich
Entlastungspaket: Großer Aufreger um Maßnahmen – „Mogelpackung“
——-
Im Netz reagieren Nutzer indes entrüstet auf die im Entlastungspaket stehende Absetzbarkeit der Rentenbeiträge:
- „Nur mal so: Die im Entlastungspaket erwähnte volle Absetzbarkeit der Rentenbeiträge ab ’23 ist keine Entlastung, sondern ein erster, (sehr) kleiner Abbau einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung künftiger Rentnerinnen & Rentner“
- „Absetzbarkeit der Rentenbeiträge als Instrument gegen kalte Progression verkaufen ist unlauter. Das steht bereits im Koalitionsvertrag und geht auf ein Urteil des Bundesrechnungshofes zurück, der eine Doppelbesteuerung untersagt hat.“
- „Der Staat verschenkt kein Geld, er gibt ein „Teil“ von dem zurück was er dir vorher z.T durch Doppelbesteuerung aus der Tasche gezogen hat…“ (jfo)