Tag für Tag häufen sich die Meldungen über explodierende Heiz- und Energiekosten. Viele Bürger mit Hartz 4 oder geringem Einkommen machen sich Sorgen, wie sie diese Unsummen bezahlen sollen.
Doch der Heizkostenzuschuss lässt aufatmen! Den kriegen allerdings nicht nur Hartz 4-Bedüftige. Auch Menschen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, können sich auf den Bonus freuen. SO bekommst du ihn.
Hartz 4: Bonus auch ohne einen Anspruch
Auch wenn das Einkommen den eigenen Bedarf deckt, kann man durch die hohen Nachzahlung für Heizung Hartz IV beantragen. Dadurch kann die Übernahme der Heizkosten vom Jobcenter gefordert werden. Dies gilt auch, wenn beispielsweise bereits Wohngeld und / oder Kinderzuschlag bezogen wird.
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Dies ist möglich durch den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung aus der Übergangsregelung, welche noch bis zum 31.12.2022 gilt. Hiernach wird bei Hartz 4 in den ersten sechs Monaten ab Antragstellung die Kosten für Unterkunft und Heizung nicht überprüft. Auch von einer Vermögensprüfung abgesehen, sofern das Vermögen mit 60.000 Euro als unerheblich gilt.
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Hartz 4: Schnell beantragen, sonst ist das Geld futsch!
Wichtig ist: Die einmalig hohe Nachzahlung für Heizkosten zählt nur im Monat der Fälligkeit einen höheren Gesamtbedarf. Deshalb muss der Hartz 4-Antrag auch zwingend in diesem Monat gestellt werden. Geht der Antrag zu spät ein, geht der Anspruch verloren.
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Die Verbraucherzentrale rät, sich bei hohen Nachzahlungen mit dem Versorger auf eine Ratenzahlung zu einigen. Dabei geht aber dann der Anspruch auf die Hilfe vom Jobcenter verloren, weil der monatliche Bedarf bei kleineren Raten auch durch das Einkommen gedeckt werden kann.