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Bürgergeld: Jobcenter zahlt die Reparatur deiner Brille – das musst du tun

Ist die Brille kaputt, bleibt der Betroffene erstmal auf dem Schaden sitzen. Menschen mit Bürgergeld können das Geld trotzdem zurück bekommen.

Brille kaputt – Krankenkasse zahlt nicht. Menschen mit Bürgergeld können das Geld trotzdem zurück bekommen. SO geht es.
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Ist die Brille kaputt, ist der Ärger groß. Denn die Anschaffung und auch die Reparatur der Sehhilfe kann ganz schön teuer werden. Geld, das Menschen, die auf Bürgergeld angewiesen sind, oftmals nicht übrig haben. Die Krankenkassen zahlen im Normalfall nichts für die neue Brille – aber das Jobcenter, wenn man es richtig anstellt.

Wie das Bundessozialgericht entschied, gilt die Brille als therapeutisches Gerät. Als solches wird ihre Reparatur von der Bundesagentur für Arbeit übernommen, sofern ihr Träger Bürgergeld empfängt.

Brillant! So bekommst Du Geld zurück

Wem das Brillengestell oder das Glas in die Brüche geht, der kann das Geld für die Reparatur zurückerhalten. Das Jobcenter übernimmt die Kosten dann als Einmalleistung. Ist der Schaden so groß, dass die Wiederherstellung der Brille nicht mehr möglich ist, werden die Kosten für eine neue Brille allerdings nicht übernommen.

Geld gibt es also nur für eine Reparatur. Das gilt auch, wenn die Anschaffung einer neuen Brille günstiger wäre, als die Wiederinstandsetzung der alten. Die Zahlung für die Brille beeinflusst dabei nicht den Bezug der anderen Leistungen.

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Grundlage der Kostenübernahme ist §24 Absatz 3, Nummer 3 im Sozialgesetzbuch II. Hier steht: „Nicht vom Regelbedarf (…) umfasst sind Bedarfe für (…) Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen (…). Leistungen für diese Bedarfe werden gesondert erbracht.“ Wer einen Antrag auf die Kostenübernahme der Brillenreparatur stellen will, kann sich auf diese Stelle berufen.

Bürgergeld: Das muss beachtet werden

Wichtig ist allerdings zu beachten, dass die Einmalleistung vor der Reparatur beantragt werden muss. Eine Rückerstattung schließt die Agentur für Arbeit aus. Erst, wenn der Antrag beim Jobcenter eingegangen ist, kann es mit der Reparatur losgehen.

Nicht abwarten, bis die Antragsstellung durch das Jobcenter bestätigt wurde, müssen diejenigen, die gesundheitlich von dem Verlust der Brille beeinträchtigt sind. Dazu zählt auch, wer ohne die Brille nicht arbeiten kann. Um Komplikationen vorzubeugen, sollte dies bereits im Antrag erwähnt werden.


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Wer den Prozess etwas beschleunigen will, kann den Antrag online stellen oder ihn selbst beim Jobcenter vorbeibringen. Sinnvoll ist es außerdem, im Antrag für die Erstattung bereits einen Kostenvoranschlag für die Reparatur mit einzureichen.