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Bürgergeld: Neues Gesetz will Bedürftigen in DIESEN Fällen den Geldhahn zudrehen

Ein neues Gesetz der Ampel-Regierung könnte Bürgergeld-Bedürftigen das Existenzminimum vollständig für zwei Monate entziehen.

Ein neues Gesetz macht es möglich, Bürgergeld-Bedürftigen das Existenzminimum vollständig für zwei Monate zu entziehen.
© IMAGO / Zoonar

Das ist das Bürgergeld und so viel steht jedem zu

Das Bürgergeld ersetzt in Januar 2023 das bisherige "Hartz IV"-System in Deutschland. Wir verraten dir alles, was du über das Bürgergeld wissen musst.

2024 wurde das Bürgergeld um fast zwölf Prozent angehoben. Doch ein neues Gesetz der Ampel hält die Freude in Grenzen.

Denn wenn Bezieher Arbeit nicht annehmen, kann ihnen für volle zwei Monate komplett die Leistung entzogen werden. Das Gesetz wurde beschlossen, um den Bundeshaushalt für 2024 zu sanieren.

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Bürgergeld-Gesetz soll Existenzminimum streichen

Die Neufassung eines neuen Bürgergeld-Gesetzes sieht es vor, Bürgergeld-Bedürftigen das Existenzminimum vollständig für zwei Monate zu entziehen. Nach dem Änderungsantrag zum Haushaltsfinanzierungsgesetz heißt es darin: „Die Bestimmungen bezüglich des Entzugs des Regelbedarfs bei Arbeitsverweigerung sind auf einen Zeitraum von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten befristet.“

Das hat für die Empfänger zur Folge, dass bei der Ablehnung einer angebotenen Arbeit die gesamte Leistung für einen Zeitraum von zwei Monaten vollständig entzogen werden kann. Ausgenommen sind aber die Unterkunftskosten, um Obdachlosigkeit zu verhindern.

Der aktuellen Gesetzeslage zufolge besteht die Möglichkeit, zeitweise bis zu 30 Prozent des Regelsatzes beim Bürgergeld zu kürzen. Dazu auch zehn Prozent bei versäumten Terminen. 30 Prozent fallen dann bei unterlassenen Bewerbungen oder unentschuldigter Abwesenheit bei Maßnahmen oder Kursen weg.

Nach Ablauf von zwei Jahren lasst sich dann prüfen, ob Vollsanktionen dauerhaft eingesetzt werden können. Dafür folgt noch eine Abstimmung zwischen dem Bundesarbeitsministerium, der Bundesagentur für Arbeit und dem Forschungsinstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Bürgergeld: Bricht Ampel-Gesetz mit Verfassung?

Andreas Audretsch, stellvertretender Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen, betonte gegenüber der „Frankfurter Rundschau“: „Das Existenzminimum ist ein Grundrecht und muss zu jeder Zeit gesichert sein – auch bei deutlich steigenden Preisen. Da lässt sich nichts aussetzen, da wird nicht gewürfelt, da wird seriös berechnet – nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.“


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Bedeutet konkret: Das Milliarden-Loch im Haushalt darf keinesfalls auf Kosten der Sicherung des Existenzminimums gestopft werden. Audretsch erläuterte weiter: „Der Sozialstaat muss verlässlich sein, gerade in schwierigen Zeiten. Einen Abbau des Sozialstaates wird es nicht geben.“