Zur Abwechselung mal kein Ampel-Streit. Aktuell hat man den Eindruck, die Ampel-Koalition ist vom eigenen Anspruch gelähmt, „Fortschrittskoalition“ sein zu wollen. Am Donnerstag (16. März) aber wurde das Bündnis diesem Ziel gerecht.
Die Ampel will Deutschland gesellschaftlich modernisieren. Dinge angehen, die mit der Union nicht möglich wären. Ob ein neues Einwanderungsrecht, die Legalisierung von Cannabis oder die Herabsenkung des Wahlalters auf 16. All diese gesellschaftspolitischen Reformvorhaben stehen im Koalitionsvertrag. Eingelöst wurde von den Versprechen bisher nur die Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen. Nun aber machte der Bundestag den Weg frei für eine weitere Reform. Gesundheitsminister Karl Lauterbach begrüßt den Schritt.
Diskriminierung wird aufgehoben: Ampel löst Versprechen ein
Bisher war es ganz vielen bi- und homosexuellen Männern und „Trans-Personen“ nämlich verboten, Blutspender zu werden. Eine Diskriminierung, die noch aus Zeiten der Aids-Krise stammte – und nun ein Ende finden wird. Mit hohen Schranken für schwule Blutspender sollte das Risiko einer Weitergabe des HIV-Virus minimiert werden.
Nach der bislang maßgeblichen Richtlinie der Bundesärztekammer durften Männer, die Sex mit Männern haben, nur dann Blut spenden, wenn sie in den zurückliegenden vier Monaten keinen Sexualverkehr mit „einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner“ hatten. Bei allen anderen Menschen bestand diese Sperre bislang dagegen nur bei „häufig wechselnden Partnerinnen und Partnern“. Der Bundestag verpflichtete die Bundesärztekammer nun, diese Richtlinie zu ändern.
„Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung“, machte jüngst Gesundheitsminister Karl Lauterbach klar.
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Auch Höchstalter für Blutspender fällt weg
Mit der Gesetzesänderung werden auch die bisherigen Höchstaltersgrenzen für eine Blutspende aufgehoben. Bislang durften Erstspender, je nach Region, nur etwa 65 Jahre alt sein. Bei Wiederholungsspendern lag die Obergrenze meist zwischen 70 und 75 Jahren. Künftig soll stattdessen nun ein Arzt die individuelle „Spendetauglichkeit“ beurteilen.