Studierende, ob BAföG oder Nebenjob, hatten es in den letzten Monaten nicht leicht. Die hohen Energie- und Lebensmittelpreise machten ihnen schwer zu schaffen. Die Energiepauschale und das Wohngeld sollen aber unter die Arme greifen.
Dennoch ist das trotzdem nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Besonders BAföG-Beziehende leiden weiterhin unter den hohen Kosten. Für die Miete ihrer Wohnungen und Studentenzimmern steigen diese weiterhin ins Unermessliche.
BAföG reicht hinten und vorne nicht
Das Wohngeld für Studierende mit BAföG wurde letztes Jahr auf monatliche 360 Euro angehoben. Zum Wohnen reicht das häufig aber dennoch nicht, wie das WDR-Magazin „Monitor“ berichtet. Die Wohnkosten in Hochschulstädten sind auch im letzten Jahr deutlich angestiegen – auf durchschnittlich 458 Euro. Die 360 Euro Wohnkostenpauschale reiche in gerade mal 26 der 94 untersuchten Städte für ein durchschnittliches WG-Zimmer. Das geht aus einer Untersuchung des Moses Mendelssohn Instituts, des Immobilienportals WG-Gesucht.de und der GBI Group hervor.
Für die Untersuchung wurden alle Hochschulstädte mit mindestens 5.000 Studierenden betrachtet. Insgesamt 9.000 private Angebote für 2- bis 3-Zimmer-WGs wertete man aus, in denen ein Zimmer inseriert wurde. Einen besonders hohen Anstieg gab es für die Mieten für WG-Zimmer in Berlin: Die Hauptstadt ist, hinter München mit durchschnittlich 720€, mit 640€ mittlerweile die zweitteuerste Stadt für Studierende zum Wohnen.
BAföG: Erhöhung fast unbrauchbar
Schon im letzten Jahr hat das Bildungsministerium den Wohnbedarfszuschlag von 325 auf 360 Euro erhöht. Dieser Satz ist für BAföG-Empfänger überall gleich. Aber in Städten mit sehr hohen Mieten ist das für ein durchschnittliches WG-Zimmer nach wie vor viel zu wenig. Das Ministerium rechtfertigt die pauschale Festsetzung, unabhängig vom Studienort, mit einem sonst hohen Verwaltungsaufwand.
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Zur Aufstockung haben bereits bundesweit mehrere Millionen Studierende die 200 Euro Einmalzahlung als Inflationsausgleich beantragt. Laut Bundesministerium müssen auch BAföG-Beziehende die Einmalzahlung beantragen, die generell nicht besteuert werden soll.