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Ampel: Überraschung im Koalitionsvertrag – Kondome und die Pille bald gratis?

Ampel: Überraschung im Koalitionsvertrag – Kondome und die Pille bald gratis?

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Christian Lindner privat: Das ist über ihn außerhalb der Politik bekannt

Ampel: Überraschung im Koalitionsvertrag – Kondome und die Pille bald gratis?

Christian Lindner privat: Das ist über ihn außerhalb der Politik bekannt

Er ist seit 2013 Bundesvorsitzender und Gesicht der FDP: Christian Linder. Doch wie tickt der Politiker privat?

Die neue Ampel-Koalition ist für Überraschungen gut! Bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags fiel ein Vorhaben auf, von dem bislang öffentlich gar nicht die Rede war.

Während beispielsweise die viel diskutierte Legalisierung von Cannabis im Vorfeld breit diskutiert wurde, verblüffte die Ampel am Mittwoch mit der Aussicht auf Gratis-Verhütungsmittel. Werden Kondome und Antibaby-Pillen also bald kostenfrei?

Ampel-Reform: Bislang übernehmen gesetzliche Krankenkasse die Pille nur bei jungen Frauen

Das wäre finanziell eine spürbare Entlastung für viele, wenn die Ampel-Koalition dieses Vorhaben umsetzt. Bislang übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Antibaby-Pille nur bis zum Alter von 22 Jahren. Außerdem können Empfängerin von Hartz 4 einen Antrag auf Kostenübernahme für die Pille stellen, es besteht jedoch kein genereller Rechtsanspruch darauf.

Auch Kondome (umgerechnet ab ca. 50 Cent pro Stück) müssen selbst bezahlt werden.

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Mehr zum Ampel-Koalitionsvertrag:

  • Das neue Regierungsprogramm von SPD, Grünen und FDP wurde am 24. November vorgestellt.
  • Es trägt die Überschrift: „Mehr Fortschrift wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“
  • Auf 177 Seiten legen die drei Parteien fest, was sie in den kommenden vier Jahren vorhaben und wie sie die Ministerium aufteilen wollen.

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Ampel-Koalition will Krankenkassen Gratis-Verhütungsmittel ermöglichen

Nun heißt es im Koalitionsvertrag der Ampel auf Seite 116 unter der Überschrift „Reproduktive Selbstbestimmung“: „Wir wollen Krankenkassen ermöglichen, Verhütungsmittel als Satzungsleistung zu erstatten. Bei Geringverdienenden werden die Kosten übernommen.“

Satzungsleistungen sind jene, für die eine Krankenkasse zusätzlich aufkommen kann zu dem, was sowieso gesetzlich vorgeschrieben ist. Geringverdiener können somit künftig auf finanzielle Unterstützung bei der Verhütung hoffen. Bis zu welcher Einkommensgrenze das gilt, steht nicht im Koalitionsvertrag. Somit bleibt die genaue Ausgestaltung des Gesetz spannend.

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Außerdem verspricht die Ampel in dem Vertrag beim Thema Verhütung: „Wir wollen die Forschungsförderung für Verhütungsmittel für alle Geschlechter anheben.“ Damit gemeint sein dürften insbesondere Verhütungsmethoden wie die Pille für den Mann.

Weitere Reformen der Ampel: Paragraf 219a abschaffen, künstliche Befruchtung vereinfachen

Im Bereich Sex und Fortpflanzung verspricht die Ampel-Koalition außerdem die Hürden für Schwangerschaftsabbrüche abzubauen und hierfür den Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Ebenfalls soll ungewollt kinderlosen Menschen mehr Möglichkeiten für eine künstliche Befruchtung ermöglicht sowie Embryonenspenden im Vorkernstadium legalisiert werden.