Im Straßen-Verkehr kann man eine Menge falsch machen. Das Spektrum reicht vom Bußgeld wegen Falschparkens bis hin zur Haftstrafe wegen eines illegalen Rennens mit tödlichen Folgen. Ein Vergehen, das leider Alltag auf Straßen und Parkplätzen in Deutschland ist, rückt jetzt in den Blick der Experten.
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Mehr als eine halbe Million Fälle von Unfallflucht verzeichnet die Polizei jedes Jahr in Deutschland. Die Dunkelziffer ist noch höher, da viele Autofahrer zum Beispiel einen „Parkrempler“ gar nicht erst melden. Jetzt beschäftigen sich Politiker, Polizisten, Juristen und Verbände mit dem Thema. Und das ist hochumstritten.
Verkehr: Fahrerflucht bald keine Straftat mehr?
Pläne von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) sowie des ADAC-Präsidenten Gerhard Hillebrand spalten die Teilnehmer des Verkehrsgerichtstages in Goslar (ab 24. Januar) schon im Vorfeld in zwei Lager. Es geht um die Strafen für Fahrerflucht.
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„Die Zeit ist reif für eine Reform“, meint Gerhard Hillebrand. Ihm schwebt eine Art Bußgeldregelung vor, bei der eine straffreie Meldung bis zu 48 Stunden nach dem Unfall erlaubt sein könnte. Für den ADAC-Experten ist die bisherige Pflicht, am Unfallort zu verharren, veraltet. Das Wichtigste sei für ihn, dass alle Beteiligten letzten Endes die nötigen Informationen für die Schadensregulierung erhalten.
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Bundesjustizminister Buschmann geht noch weiter mit seiner Idee, Fahrerflucht von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen, was eine Anpassung des Bußgeldkatalogs nach sich ziehen könnte. Die Entziehung der Fahrerlaubnis solle als Strafe sogar komplett gestrichen werden.
Flüchtige haben „oft etwas anderes zu verbergen“
Auf jeden Fall solle ein Online-Verfahren erarbeitet werden, welches es ermöglicht, Sachschäden digital zu melden, sodass Unfallverursacher nicht mehr notgedrungen am Ort des Geschehens auf den Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs oder die Polizei warten müssen. Aktuell kann Fahrerflucht mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe sanktioniert werden.
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Kritiker der Reform fürchten, dass eine Abschwächung der Strafen im Verkehr die Verschleierung anderer Delikte begünstigen könnte. Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft, argumentiert: „Wer bei einem Unfall flüchtet, hat oft etwas anderes zu verbergen“. In einem neuen Bußgeldsystem könnten Täter beispielsweise Trunkenheitsfahrten vertuschen, indem sie den Unfall erst am nächsten Tag melden, wenn kein Alkoholnachweis mehr möglich ist.
Polizei-Gewerkschaft hält an hoher Hemmschwelle fest
Auch Polizeigewerkschaften stellen sich gegen die Vorschläge des Justizministers und des ADAC. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) plädiert gegen eine Herabsenkung der Strafen für Fahrerflucht. Sie tritt stattdessen dafür ein, die Tat weiterhin mit einem hohen Bußgeld zu belegen, um die Hemmschwelle für das Delikt zu erhalten.