In der gesamten Europäischen Union steht eine umfassende Änderung an: Bis zum Jahr 2033 müssen alle älteren Führerschein-Dokumente gegen ein neues, einheitliches Format umgetauscht werden. Dieser Schritt soll zur Vereinheitlichung und leichteren Lesbarkeit von Führerscheinen beitragen und den Behörden das Management erleichtern.
Der Prozess zum Umtausch der Führerscheine ist in verschiedene Wellen gegliedert, die sich nach dem Geburtsjahr oder dem Ausstellungsdatum des Dokuments richten. Aber was passiert, wenn du die für dich gültige Frist verpasst? Keine Frage, es droht eine Strafe.
Verkehr: Führerschein-Frist endete am 19. Januar
So waren zuletzt Führerschein-Inhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970 aufgefordert, ihren Umtausch bis zum 19. Januar 2024 vorzunehmen – vorausgesetzt, ihr Führerschein wurde bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt. So berichtet „n-tv.de“, dass bei einem Versäumnis dieser Frist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro zu rechnen ist. „Wer ohne ein gültiges Dokument fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit“, stellt auch der ADAC klar.
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Die Umtauschpflicht betrifft auch Führerscheine im Scheckkarten-Format, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Hierbei orientieren sich die Fristen an den Ausstellungsjahren, wobei für die Jahre 1999 bis 2001 die Deadline der 19. Januar 2026 ist.
Strafen im Ausland noch höher
Auch im Ausland können Schwierigkeiten auftreten, sollte man nach Ablauf der Umtauschfrist noch mit dem alten Dokument unterwegs sein. Die Bußgelder können dort teilweise erheblich höher ausfallen. 55 Euro sind es zum Beispiel in Belgien, umgerechnet rund 70 Euro in Dänemark und 74 Euro in Italien.
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Für den Umtausch sind die Geburtsjahre oder das Ausstellungsdatum ausschlaggebend. Für Inhaber von Papierdokumenten, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, gibt es bereits verstrichene Stichtage, die von 1953 bis 1958 reichen und am 19. Juli 2022 endeten. Die Jahrgänge 1959 bis 1964 hatten bis zum 24. Januar 2023 Zeit. Wer vor dem Jahr 1953 geboren wurde, hat bis zum 19. Januar 2033 Zeit, seinen Führerschein umzutauschen, unabhängig vom Ausstellungsdatum.
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Es sind keine obligatorischen Gesundheitsuntersuchungen vorgesehen, jedoch kann die Behörde bei ersichtlichen körperlichen Defiziten eine Überprüfung der Fahreignung verlangen. In einem solchen Fall muss die Fahrtauglichkeit nachgewiesen werden.
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Der Umtauschpflicht der Führerscheine liegt der Wunsch nach einer einheitlichen und modernen Lösung für Führerscheindokumente in der EU zugrunde. Das Projekt soll die Sicherheit erhöhen und Betrug erschweren. Die alten Führerscheine werden schrittweise durch ein fälschungssicheres und maschinenlesbares Scheckkartenformat ersetzt. Zudem erleichtert es den Straßenverkehrsbehörden das Führen ihrer Register und die länderübergreifende Kommunikation.