Kunden aufgepasst: Kaufland ruft einen süßen Snack zurück!
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Wer sich eine Packung für einen heimischen Filmabend besorgt hat, sollte besser auf das Mindesthaltbarkeitsdatum achten. Denn zwei Daten sind von dem Kaufland-Rückruf betroffen. Für diejenigen, die den Snack dennoch essen, könnte das üble Folgen haben.
Kaufland warnt Kunden
Der Lieferant und Hersteller „XOX Gebäck GmbH“ ruft das Popcorn der Kaufland-Eigenmarke „K-Classic“ zurück. In dem süßen Snack wurden bei einer internen Kontrolle erhöhte Werte eines Pflanzeninhaltsstoffs entdeckt. Dieser kann erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit derjenigen haben, die das süße Popcorn essen.
Dieser Artikel ist von dem Rückruf betroffen:
- Artikel: K-Classic Knuspriges Popcorn süß
- Hersteller: XOX Gebäck GmbH
- Inhalt: 120 Gramm
- GTIN: 4063367147500
- Mindesthaltbarkeitsdaten: 18.09.2023 und 19.09.2023
Bei den sogenannten sekundären Pflanzeninhaltsstoffen handelt es sich um Tropanalkaloide. Diese stecken häufig in Ackerunkräutern und können bei der Ernte unbeabsichtigt mit unter den – in diesem Falle – Mais gelangen.
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Betroffene Charge nicht essen!
„Produktwarung.eu“ rät von dem Verzehr des Popcorns mit den oben genannten Mindesthaltbarkeitsdaten ab. Denn nach der Einnahme von Lebensmitteln, die mit Tropanalkaloiden belastet sind, können Übelkeit, Benommenheit und auch Kopfschmerzen auftreten. Diese Symptome seien jedoch meist nur von kurzer Dauer. Wer sich unsicher ist oder doch stärkere Reaktionen zeigt, sollte dennoch zum Arzt gehen.
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Grundsätzlich nimmt Kaufland alle Packungen der betroffenen Chargen Popcorn wieder zurück. Auch ohne Vorlage eines Kassenbons bekommst du dann sofort dein Geld an der Kasse wieder.