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NRW: Mann muss Urinprobe abgeben – dann bemerkt der Polizist DAS

NRW: Mann muss Urinprobe abgeben – dann bemerkt der Polizist DAS

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NRW: Die Polizisten ließen nicht locker. (Symbolbild) Foto: imago images / Deutzmann

NRW. 

Vermutet die Polizei, dass ein Fahrer Alkohol oder Drogen konsumiert hat, bittet sie um einen Schnelltest. Genau das ist einem Rollerfahrer in Lünen (NRW) passiert. Er musste eine Urinprobe abgeben, doch dann fiel einem Polizisten etwas auf.

NRW: Fahrer stimmt Urinprobe zu – Polizist mit Verdacht

Am Vormittag des 6. Februar hielt die Polizei in Lünen (NRW) einen Motorroller auf der Konrad-Adenauer-Straße für eine Verkehrskontrolle an. Der Rollerfahrer machte den Eindruck, unter Drogen zu stehen. Deshalb schlugen die Polizisten ihm vor, freiwillig für einen Schnelltest eine Urinprobe abzugeben.

Dieser stimmte der 43-Jährige auch zu. Er pinkelte in den Becher und übergab einem der Polizisten die Probe. Als der Polizist den Becher entgegennahm, fiel ihm plötzlich etwas auf: Die Flüssigkeit in dem Becher war kühl. Auch sah der Inhalt nicht aus wie Urin.

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Auf Speicheltest folgt auch Blutprobe

Auf Nachfrage gab der Rollerfahrer dann zu, seinen Urin mit Wasser verdünnt zu haben. Also schlugen die Polizisten einen Speicheltest vor. Diesem stimmte der Mann ebenfalls zu.

Dann bestätigte sich der Verdacht der Polizisten. Auf der Polizeiwache entnahm eine Ärztin dem 43-jährigen Lüner schließlich noch eine Blutprobe. Und diese brachte das vermutete Ergebnis: Der Rollerfahrer hatte Drogen und Alkohol im Blut.

Damit endete für ihn erstmal jede Weiterfahrt. Er darf keine Fahrzeuge mehr fahren, für die ein Führerschein nötig ist. Weiterhin kommt eine Anzeige auf den 43-Jährigen zu.