Die Deutsche Bahn wird von vielen Reisenden innerhalb des Landes gerne genutzt. Ein gültiges Ticket ist natürlich die Voraussetzung für eine Zugfahrt. Doch was ist eigentlich, wenn du ohne eine Fahrkarte erwischt wirst?
Für die Nutzung seiner Züge verlangt die Deutsche Bahn logischerweise auch ein gültiges Ticket. Dass bei der ein oder anderen Kontrolle aber auch Passagiere erwischt werden, die keine Fahrerlaubnis haben, ist keine Seltenheit.
Deutsche Bahn: DAS kannst du tun, wenn du kein Ticket hast
Das Online-Portal „mimikama.at“ berichtet davon, welche Rechte Reisende ohne gültiges Zugticket eigentlich haben, wenn sie beim Schwarzfahren erwischt werden.
Ist zum Beispiel der Fahrkartenautomat kaputt, werden die 60 Euro erst einmal gefordert. Du kannst aber Einspruch dagegen einlegen. Wichtig ist, dass du dir die Gerätenummer des defekten Automaten aufschreibst. Das kommt besser rüber. Am besten du schaust auch noch, ob ein Schaffner oder Kontrolleur anwesend ist und weist ihn selbst darauf hin, dass du ohne Fahrschein bist.
Deutsche Bahn: Nummer des defekten Automaten am Besten notieren
Auch bei defekten Fahrkartenentwertern trägst du keine Schuld. Du solltest aber alle Möglichkeiten ausprobiert haben. Am besten du teilst auch dies unverzüglich dem anwesenden Kontrolleur mit.
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Das ist die Deutsche Bahn:
- die Deutsche Bahn AG wurde am 1. Januar 1994 gegründet
- entstand aus der Fusion der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn der DDR
- beschäftigt rund 338.00 Mitarbeiter (Stand: Dezember 2020)
- Umsatz 2020: 39,9 Milliarden Euro
- Vorstandsvorsitzender ist Richard Lutz
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Etwas entspannter ist die Sache, wenn du dein Monatsticket nicht dabei hast. Wenn du das Ticket innerhalb einer Woche beim Verkehrsunternehmen vorzeigst, zahlst du zwar einen kleinen Aufpreis, aber keinesfalls so viel wie für das Schwarzfahren Das gilt allerdings nur für Fahrscheine, die auf deinen Namen ausgestellt sind!
Deutsche Bahn: Personalisierte Monatskarten können nachgezeigt werden
Kann man in der Bahn nachlösen? Das ist sehr unterschiedlich. Hier fragst du besser am Schalter nach. Beim Nahverkehr innerhalb der Städte zum Beispiel kannst du das gar nicht. Wenn du also in die nächste Preisstufe hineinfährst, musst du auch die passende Fahrkarte haben.
Etwas anders sieht es da schon in Fernzügen aus: Dort ist es grundsätzlich möglich ein Ticket im Zug zu kaufen. Das ist dann aber teurer als am Schalter. Bei Nahverkehrszügen ist der Ticketverkauf im Zug selbst nicht vorgesehen. Es ist also besser, du hast direkt die gültige Karte mit an Bord.
Deutsche Bahn: Pech, wenn du deine Fahrkarte verloren hast
Keine Chance hast du übrigens, wenn du deine Fahrkarte verloren hast. Was weg ist, das ist halt weg. Außer du kannst nachweisen, dass du ein gültiges Abonnenten zu dem Zeitpunkt hattest oder du zeigst den Kontoauszug als Zahlungsbeleg.
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Werden dir falsche Auskünfte erteilt und du fährst unverschuldet mit einem ungültigen Ticket, wird es hingegen schwierig. Es ist verdammt schwer nachzuweisen, dass der Irrtum nicht bei dir liegt.
Wenn ein Ticket nicht mehr gültig ist, weil die Preise erhöht wurden, dann darfst du laut „mimikama.at“ damit noch ungefähr drei Monate fahren. Doch auch hier solltest du dich besser informieren, welche Fristen in deinem Bundesland gelten. (cf)