Zuverlässigkeit und Komfort auf Schienen: Diese beiden Eigenschaften strebt die Deutsche Bahn für ihre Reisenden an, auch wenn die Wirklichkeit oft anders aussieht. Unpünktliche und überfüllte Züge sind Alltag in Deutschland. Das sorgt aktuell sogar in Großbritannien für Sorgenfalten und Gesprächsstoff (>>> hier mehr dazu).
Insbesondere während Großereignissen wie der bevorstehenden Fußball-EM 2024 steigt das Fahrgast-Aufkommen noch einmal deutlich an. Um dieser Herausforderung gerecht zu werden und allen Fahrgästen eine angenehme Reise zu ermöglichen, führt die Deutsche Bahn jetzt eine Sitzplatz-Reservierungspflicht ein.
Deutsche Bahn macht Sitzplatz-Reservierung zur Pflicht
In Erwartung der Fußball-Europameisterschaft, die vom 14. Juni bis zum 14. Juli stattfindet, führt die Deutsche Bahn eine Reservierungspflicht ein. So sollen überfüllte Züge vermieden werden. Diese Regelung wird am 1. Juni aktiv und gilt für den grenzüberschreitenden Fernverkehr.
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Konkret bedeutet das: Für Reisen mit der Deutschen Bahn nach Dänemark, in die Niederlande, nach Belgien, Österreich und in die Tschechische Republik sowie teilweise auch für Verbindungen in die Schweiz gilt die neue Regelung. Andere Verbindungen sind von dieser Pflicht ausgenommen. Reisende haben somit auf innerdeutschen Strecken weiterhin die Freiheit, spontan zu fahren, ohne sich im Vorfeld um einen Sitzplatz kümmern zu müssen.
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Doch welche Kosten müssen Reisende für die Zusatzleistung einplanen? Nach Angaben der Deutschen Bahn sieht die Preisstruktur wie folgt aus:
- 1. Klasse 5,90 Euro
- 2. Klasse 4,90 Euro
- Familien 1. Klasse 11,80 Euro
- Familien 2. Klasse 9,80 Euro
Regelung gilt auch für Dauer- und Flextickets
Für regelmäßige Fahrgäste mit Monatskarten oder Interrail-Tickets sowie Reisende mit einem Flex-Ticket, die nicht den auf ihrem Ticket angegebenen Zug nehmen möchten, wird ebenfalls eine Sitzplatz-Reservierung notwendig. Auf diversen internationalen Routen wie beispielsweise nach Polen, Frankreich oder saisonal nach Dänemark, Italien und die Niederlande besteht bereits eine Reservierungspflicht.
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Was die Verbindungen in die Schweiz angeht, so betreffen die Änderungen nur bestimmte Routen. Reisen zwischen München und Zürich werden unter die Reservierungspflicht fallen, während die Strecken Karlsruhe–Basel und Stuttgart–Singen–Zürich von dieser Regelung ausgenommen bleiben.
Wer sich also auf die Reise begibt und während der Fußball-EM 2024 unterwegs sein möchte, sollte unbedingt überprüfen, ob für seine Verbindung eine Reservierung erforderlich ist.