Kurz vor Weihnachten ist Hunde-Besitzer Faby in die Augustastraße in Duisburg gezogen. Wenig später machte er auf einem Nachbar-Balkon eine Entdeckung, die ihn nicht mehr losließ. Ein hilfloser Hund werde regelmäßig über Nacht ausgesperrt.
„Das arme Tier bellt ständig und hört sich nicht mehr ganz gesund an“, schlug der Duisburger in einer lokalen Facebook-Gruppe Alarm. Er war sich unsicher, wie er sich verhalten solle und fragte um Rat. Der ließ nicht lange auf sich warten.
Hund in Duisburg in Not? „Tierquälerei“
„Mir tut der Kleine voll leid. Da ich ja selber auch einen Hund habe, verstehe ich um so weniger, wie man sowas seinem Tier antun kann“, sagte Faby im Gespräch mit DER WESTEN. „Auch über die Weihnachtsfeiertage wo es so gestürmt und geregnet hat, war der arme Hund nachts ausgesperrt.“ Kaum auszudenken, welche Panik der Hund durch die Böllerei rund um den Jahreswechsel womöglich gehabt haben muss.
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Er habe bereits am Haus geklingelt. Doch geöffnet habe ihm niemand. „Finde es eine Tierquälerei, seinen kleinen Hund so zu halten!“ Faby war sich nicht sicher, ob er so kurz nach Einzug bereits Alarm beim Veterinäramt oder sogar der Polizei schlagen sollte. Doch genau dazu rieten ihm die Duisburger: „Ich könnte gerade weinen um den kleinen Schatz. Super, dass du so aufmerksam bist. Bitte lasse nicht locker, um mit den Leuten zu reden oder die zu finden (…) Zur Not Polizei anrufen, was man da machen kann.“
Das rät der Tierschutzbund
Der Tierschutzbund rät, in solchen Fällen Beweise zu sichern. Ort und Zeiten zu dokumentieren und wenn möglich Fotos zu machen. Mit den Beweisen solle man einen möglichen Fall von Tierquälerei beim Veterinäramt anzeigen. „Das Veterinäramt benötigt Informationen aus erster Hand. Die Behörde kann im Sinne der Tiere schneller handeln, wenn Augenzeug*innen sie selbst kontaktieren“, raten die Tierschützer. In akuten Notfällen oder einem eindeutigen Fall von Tierquälerei solle man sofort Anzeige bei der Polizei erstatten.
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Nach dem Austausch in der Facebook-Gruppe hat der Duisburger nach eigenen Angaben Veterinäramt und Tierschutz informiert. Die Stadt Duisburg teilte auf Nachfrage von DER WESTEN mit, dass das Veterinäramt noch am gleichen Tag vor Ort gewesen sei. „Anhaltspunkte für den Vorwurf, dass sich der Hund ausschließlich auf dem Balkon aufhalten muss, fanden wir aber nicht vor. In der Wohnung gab es eine Liegestätte mit Decken und Kissen. Der Hand machte außerdem einen gepflegten Eindruck. Anzeichen, dass es ihm schlecht ergehe, waren nicht zu erkennen“, so ein Sprecher der Stadt. Der Anwohner habe aber genau richtig gehandelt: „Das Veterinäramt ist grundsätzlich Ansprechpartner für mutmaßliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz.“