Wenn ein Verwandter stirbt, kann das eine große Belastung für die Hinterbliebenen sein. Nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Denn Bestattungen sind oftmals nicht billig. Bis zu 5000 Euro kann allein ein Personengrab in Deutschland kosten und auch die Urne ist nicht günstig. Viele wissen nicht, dass sie dieses Geld von der Steuer absetzen können.
Mit der Finanzierung bleiben die Angehörigen häufig allein. Seit 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nach einer Gesetzesänderung kein Sterbegeld mehr aus. Eine Ausnahme gibt es bei Angehörigen verstorbener Beamter. Eine Möglichkeit, nicht auf den Kosten für die Beerdigung sitzen zu bleiben, ist, sie von der Steuer abzusetzen.
Wer muss zahlen?
Wer für die Bestattung verantwortlich ist, das bestimmt häufig der Verstorbene vor seinem Tod selbst. Der vom Erblasser eingesetzte Erbe muss für die Beerdigung aufkommen, sofern das Erbe dafür ausreicht. Wenn es kein Testament gibt, sind die gesetzlichen Erben für die Bestattung verantwortlich. Um den Hinterbliebenen die oftmals hohen Kosten zu ersparen, kümmern sich einige Menschen schon früh selbst um die Finanzierung ihrer Bestattung.
Sie schließen beispielsweise eine Bestattungsvorsorge ab und legen fest, was sie sich für ihre letzte Ruhe wünschen. Doch auch die hinterbliebenen von Menschen, die kein Geld beiseite gelegt haben, müssen nicht mit der Finanzierung allein bleiben.
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Die Kosten für eine Bestattung können von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie das Erbe, das die verstorbene Person hinterlassen hat, übersteigen. Dann kann die Differenz von Erbe sowie Bestattungskosten bei der Steuer angegeben werden. Ist kein Erbe zu erwarten, kann man die gesamten Kosten von der Steuer absetzten.
Nicht jeder kann es absetzen
Bedingung hierfür ist, dass die Kosten angemessen sind und die zahlende Person nicht unzumutbar belasten. Entscheidend ist also das Gehalt, der Familienstand und die Anzahl der Kinder desjenigen, der die Kosten für die Bestattung übernimmt.
Bei der Steuer vermerkt werden können die Kosten, die an das Bestattungsinstitut gingen, die Summe für das Grabmal und auch die Gebühren für notwendige Urkunden. Belege für die Ausgaben zur Beerdigung müssen erst ab einem Pauschalbertrag von 10.300 Euro eingereicht werden.
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Wer sich eine Bestattung nicht leisten kann, hat die Möglichkeit, eine Sozialbestattung zu beantragen. In diesem Fall übernimmt das Sozialamt die gesamten Kosten für die Bestattung.