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Steuer: Regierung bietet Schlupfloch bei Erbschaft an – Insider: „Das ist absurd“

Erben ohne Steuern zu zahlen: Das ist möglich, wenn man findige Berater hat! Ein Erbrecht-Experte kann nur den Kopf schütteln.

Keine Steuern bei Erbschaften.
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Gewusst? Diese Kostenpunkte kannst du von der Steuer absetzen

Bis zum 30. Oktober 2021 können die meisten noch ihre Steuererklärung abgeben. Wir zeigen, welche drei kuriosen Abgaben man tatsächlich absetzen kann.

Wie unfair ist das deutsche Steuersystem? Klar ist: Vermögende können sich die besten Berater leisten, die alle Tricks und Schlupflöcher im Steuer-Gesetzesdschungel kennen. So sind die Reichsten oft fein raus!

Ein brisantes Beispiel wurde jetzt in der ARD-Sendung „plusminus“ präsentiert. Es zeigt, wie irrsinnig das deutsche Steuerrecht teilweise ist. Erbrecht-Fachanwalt Markus Sebastian Rainer bringt die merkwürdige Konstruktion auf den Punkt: „Je mehr sie erben, desto weniger werden sie besteuert. Das ist absurd und nicht nachvollziehbar.“

Steuer: Nur kleine Erben werden zur Kasse gebeten

Denn bei der Einkommenssteuer gilt ein anderer Grundsatz – der genau umgekehrte! Starke Schultern müssen mehr tragen als schwache. Einkommensstarke werden stärker besteuert. Anders bei Erbschaften.

So muss man beispielsweise keine Erbschaftssteuer zahlen, wenn man mehr als 300 Wohnungen vermacht bekommt! Denn dann gilt man vor dem Fiskus automatisch als Wohnungsunternehmen und das Vermögen wird vor der Erbschaftssteuer verschont. Insider Rainer weiß, dass diese Regelung als Steuer-Sparmodell genutzt wird – mit einer ziemlich dreisten, aber legalen Masche.

Damit man die mindestens 301 Wohnungen zusammen hat und steuerfrei davon kommt, kaufen Superreiche im Ausland weitere günstige Immobilien dazu. „Es reicht, wenn sie in der Europäischen Union sind“, erklärt der Fachanwalt. Wenn ein Vermögender beispielsweise 200 Wohnungen in München hat, könne er dazu noch einen Plattenbau-Wohnblock in Rumänien kaufen. So schnürrt er ein Gesamtpaket aus mindestens 301 Wohnungen und verschenkt es steuerfrei. Der Wohnblock in Rumänien wird kurz darauf wieder verschleudert. Übrig bleiben die „Sahnestücke“ in München.


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Lauter Ausnahmeregeln im Erbrecht für Superreiche

Diese Ausnahmeregelung ist nur ein Beispiel für viele ungerechte Steuer-Schlupflöcher für Superreiche. Rainer stellt fest: „Das Erbschaftssteuerrecht krankt daran, dass wir im Grunde die Falschen besteuern und dass wir die Besteuerung, wenn wir sie durchführen, auch noch ungerecht durchführen.“

Der Reformbedarf bei der Steuer ist also riesig – nur wer traut sich an das Thema?