In der beliebten RTL-Sendung „Ich bin ein Star – Holt mit hier raus“ begeben sich mutige Promis in den Dschungel. Dort bekommen sie in schwierigen Prüfungen immer wieder Insekten serviert. Der TV-Zuschauer darf mit ansehen, wie die Kandidaten danach oft mit ihrem Brechreiz zu kämpfen haben. Vielen Menschen verdrehte sich daher wohl auch der Magen als die EU Anfang 2023 unter anderem Getreideschimmelkäfer als Lebensmittel(-zutat) in Produkten von Kaufland, Edeka und Co. zugelassen hat.
Wer sich nicht auf neue kulinarische Wege begeben möchte, der wird jedoch auch nicht gezwungen. Ein Blick auf die Verpackungsdetails bei Kaufland, Edeka und anderen Discountern oder Supermärkten reicht, und du entscheidest, was in deinem Einkaufswagen landet.
Kaufland, Edeka und Co.: DIESE Insekten sind erlaubt
Neben dem Getreideschimmelkäfer oder Buffalo-Wurm ist im Januar 2023 auch die Hausgrille zu den erlaubten Insekten in Lebensmitteln dazugekommen. Doch Insekten sind schon länger zulässig. Folgende Tierchen wurden von der EU bereits durchgewunken:
- Juni 2021: Mehlkäfer (Tenebrio molitor), getrocknet, im Larvenstadium
- November 2021: Wanderheuschrecke (Locusta migratoria), gefroren/getrocknet/pulverförmig
- Februar 2022: Hausgrille (Acheta domesticus), gefroren/getrocknet/pulverförmig
- Januar 2023: Hausgrille (Acheta domesticus), teilweise entfettetes Pulver
- Januar 2023: Getreideschimmelkäfer oder Buffalo-Wurm (Alphitobius diaperinus), gefroren/pastenartig/getrocknet/pulverisiert
DARAUF musst du achten
Gesundheitsschädlich sind die kleinen Tierchen im Essen also auf keinen Fall und sehr wahrscheinlich würdest du sie nicht mal geschmacklich herausfiltern können. Dennoch kannst du ganz leicht anhand der Verpackung ablesen, wo Insekten enthalten sind und wo nicht.
Noch mehr News:
Denn für Hersteller und Märkte wie Kaufland, Edeka und Co. gibt es strenge Kennzeichnungspflichten. Die wichtigsten Vorgaben bei der Kennzeichnung lauten:
- Der deutsche und der lateinische Name des Insekts müssen genannt sein.
- Es muss darüber informiert werden, in welcher Form die Insekten beigemischt oder serviert werden (z.B. pulverförmig oder getrocknet)
- Vor möglichen allergischen Reaktionen muss gewarnt werden.
Laut Europäischer Kommission wird die Einhaltung der Kennzeichnung auch regelmäßig kontrolliert. Zuständig dafür sind die Behörden in den EU-Mitgliedstaaten.