Steigende Preise im Energie- und Lebensmittelbereich belasten viele Bürger in Deutschland. Bereits im September zahlte die Bundesregierung Arbeitnehmern eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro.
Im Dezember wurde eine Unterstützung auch für Studenten und Fachschüler in Höhe von 200 Euro beschlossen. Doch die Zahlung blieb bislang aus, es gab viel Kritik an der Dauer des Verfahrens. Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) betonte im Zuge dessen erneut: „Wir sind wirklich auf der Zielgeraden“.
Wer hat Anspruch auf die Pauschale?
„Wir wissen, dass die jungen Menschen auf das Geld warten“, so Stark-Watzinger am Dienstag (14. Februar). Doch die Abstimmung zwischen Bund und Ländern gestaltete sich lange Zeit schwierig, es müssen neue Strukturen für Antragsstellung und Auszahlung geschaffen werden und es gibt keine zentrale Stelle, die alle Daten und Kontoverbindungen hat.
Wer hat Anspruch auf die 200-Euro?
- Studenten, die zum 01. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren
- Fachschüler, die zum 01. Dezember 2022 an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet waren
- Fachschüler, die einen Bildungsgang mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses absolvieren
- Fachschüler, die einen Bildungsgang besuchen, dessen Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
- In allen Fällen muss der Wohnsitz in Deutschland sein
Die Soforthilfe an rund „3,5 Millionen Menschen an unterschiedlichen Ausbildungsstätten in 16 Bundesländern“ soll in jedem Fall noch in diesem Winter erfolgen. Auf einer Bundespressekonferenz versicherte ein Sprecher des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), dass die 200 Euro im März oder April ausgezahlt werden sollen.
Entlastung: So kommst du an die 200-Euro!
Damit die Energiepreispauschale auch auf bei Studenten und Fachschülern auf demKonto landet, müssen sie diese beantragen und sich zuvor bei der „BundID“ registrieren – das gehe aber nur mit eID oder Elster. Ein Konto kannst du bereits auf der neuen Info-Website www.einmalzahlung200.de einrichten.
Mit diesen vier Schritten kommst du zur Einmalzahlung:
- Zugangscode eingeben: Diesen bekommst du von deiner Ausbildungsstätte
- Identität nachweisen: Mit der BundID meldest du dich zum Antrag an. Die Identität weist du beispielsweise mit einem Online-Ausweis nach
- Online-Antrag ausfüllen
- Einmalzahlung erhalten: 200 Euro landen nach einer E-Mail Bestätigung auf deinem Konto
Entlastung: Ministerium nennt konkretes Datum
Laut Bildungsministerin Stark-Watzinger soll in der zweiten Februarhälfte eine Antrags-Plattform erreichbar sein. Auf dieser müssen sich junge Menschen in Ausbildung registrieren, um das Geld zu erhalten. Der Bund habe – gemeinsam mit Sachsen-Anhalt – die Plattform aufgebaut und damit seine Hausaufgaben gemacht, sagte Stark-Watzinger. Jetzt seien die Länder am Zug, die das Geld auszahlen müssen.
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Das Digitalministerium Sachsen-Anhalt ist hauptverantwortlich für die neue digitale Plattform. Wie die „tagesschau“ mitteilte, soll die 200-Euro-Einmalzahlung ab dem 15. März kommen. Auch laut Digitalministerin Lydia Hüskens (FDP) soll das Portal Einmalzahlung200.de bis spätestens Mitte März in ganz Deutschland für Studenten und Fachschüler zur Verfügung stehen.