Die Verbraucherzentrale warnt vor einem Mobilfunkanbieter, der seinen Kunden mit alten Verträgen großen Ärger bereitet.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass man sich nicht mit den Konditionen zufriedengeben muss.
Verbraucherzentrale warnt Kunden vor diesem Anbieter
Am 1. Dezember 2021 trat in Deutschland das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft. Es verspricht neue verbraucherfreundliche Regeln für Umzüge und Vertragsverlängerungen bei Mobilfunkanbietern. Demnach müssen Internet- und Handyverträge nach zweijähriger Mindestlaufzeit für Kunden monatlich kündbar sein.
Daran scheinen sich jedoch nicht alle Anbieter zu halten. Das Online-Magazin „Teltarif“ hat von Kunden Hinweise bekommen, nach denen Drillisch auf die Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist besteht. Drillisch gehört seit 2017 zu 1&1 – wiederum zu Drillisch gehören unter anderem die Anbieter yourfone, smartmobil.de, simply, eteleon und discotel.
Klage oder Beschwerde bei der Verbraucherzentrale – Entscheidung im Einzelfall
Laut neuem Telekommunikationsgesetz darf sich ein Vertrag nicht mehr stillschweigend um 12 Monate verlängern, sondern nur noch um einen Monat – und das gilt explizit für Bestandsverträge, so „Teltarif“.
Vor einigen Jahren boten einige Drillisch-Marken Tarife an, deren Mindestvertragslaufzeit gerade Mal einen Monat betrug. Der Haken an der Sache war die Kündigungsfrist, die mit drei Monaten zu Buche schlug. Es sind genau diese Verträge, die den Kunden nun Probleme machen. Berichten zufolge akzeptiert Drillisch auch in Bezug auf die neuen Regelungen keine Kündigung ohne dreimonatige Kündigungsfrist.
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Drillisch argumentiert damit, dass eine dreimonatige Kündigungsfrist zulässig sei, wenn der Vertrag weder eine ablaufende anfängliche Mindestvertragslaufzeit noch eine stillschweigende Verlängerung im Falle der Nichtkündigung vorsieht.
Die Bundesnetzagentur rät Kunden auf Nachfrage von „Teltarif“ dazu, ihre Kündigung mithilfe eines Rechtsbeistandes durchzusetzen – im Zweifel müsse das Zivilgericht entscheiden, ob eine Kündigung gültig sei. Kunden können sich auch an die örtliche Verbraucherzentrale wenden und Beschwerde einreichen.
Sparkasse: Vorsicht! Wenn du DIESE Nachricht bekommst, musst du aufpassen
Auch Kunden der Sparkasse warnt die Verbraucherzentrale. Worauf diese jetzt achten müssen , kannst du HIER nachlesen >>> (jdo)