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Netflix: Preiserhöhung – So kannst du dir laut Verbraucherzentrale dein Geld zurückholen

Netflix: Preiserhöhung – So kannst du dir laut Verbraucherzentrale dein Geld zurückholen

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Sky, DAZN, RTL und Co.: wo du welche Fußballspiele siehst

Netflix: Preiserhöhung – So kannst du dir laut Verbraucherzentrale dein Geld zurückholen

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Bundesliga, Champions League und Europa League live im Fernsehen sehen. Dazu brauchst du mehr als nur ein Abo bei einem der vielen Anbieter in Deutschland. Wir sagen dir, wo du was sehen kannst!

Ein herber Rückschlag für Netflix und gute Nachricht für die Kunden: Laut Landgericht Berlin ist die Preiserhöhung des Streaming-Anbieters unzulässig.

Wie bereits berichtet, darf Netflix die Abo-Preise nicht einfach so anheben. Jetzt erklärt die Verbraucherzentrale, wie Kunden sich sogar die bereits zu viel gezahlten Beiträge zurückholen können.

Netflix: Preiserhöhung hält vor Gericht nicht stand – DAS ist der Grund

Der Streaming-Anbieter ist bisher vor dem Landgericht in Berlin gescheitert. Grund dafür ist eine Klausel in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen (AGB) des Unternehmens. Diese regelt zukünftige Preiserhöhungen, ist aber laut Gericht nicht rechtens.

Der Grund: Die Klausel ist zu schwammig formuliert und deshalb unwirksam. Eine Sprecherin von Netflix gibt nun aber an, die entsprechende Klausel sei gar nicht angewendet worden bei der Anhebung der Preise. Alle Kunden seien rechtzeitig über die Preissteigerung informiert worden.

Ohne ihre Zustimmung seien die Abos demnach gekündigt worden. Deshalb bestünde auch kein Anspruch auf eine Rückerstattung. Die Verbraucherzentrale gibt den Kunden jedoch Hoffnung.

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Das ist Netflix:

  • das Unternehmen wurde bereits 1997 gegründet
  • zunächst war es eine Online-Videothek, die Filme und DVDs versendete
  • mittlerweile hat Netflix über 11.300 Mitarbeiter (Stand 2021)
  • Netflix machte 2021 einen Umsatz von 29,7 Milliarden Dollar
  • zuletzt gab es immer mehr Eigenproduktionen wie „Das Damengambit“, „Stranger Things“ und „Haus des Geldes“

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Netflix: Verbraucherzentrale erklärt, wie du dir dein Geld zurückholen kannst

Denn laut dem Bundesverband der Verbraucherzentrale Bundesverband könne sich kaum einer der Nutzer daran erinnern, vorab informiert worden zu sein. Ohne Zustimmung sei die Preiserhöhung nicht legal und die Nutzer könnten ihr Geld zurückfordern.

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Dabei wären laut Stiftung Warentest sogar bis zu 226 Euro je Abonnent drin, wie „Chip“ berichtet. Die Verbraucherzentrale gibt Kunden nun den Tipp, über einen Musterbrief ihr Geld zurückzufordern.

Ausgefüllt schickst du den per E-Mail an den Hilfe-Chat von Netflix. Sollte das Unternehmen nicht reagieren, kannst du ihn alternativ auch per Einschreiben an den Europastandort des Anbieters in Amsterdam senden. (mbo)