Welche Rechte habe ich, wenn Muttis Blumen zu spät kommen?
Internetanbieter versprechen die rechtzeitige Lieferung von Sträußen zum Muttertag. Doch welche Rechte haben Verbraucher, wenn etwas schief geht? Wann können sie ihr Geld zurückfordern? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Essen.
Über vier Millionen Deutsche haben es schon einmal getan, fast eineinhalb Millionen werden es zu diesem Muttertag wieder tun: Blumen im Internet bestellen. Diese Zahlen hat der IT-Branchenverband Bitkom ausgerechnet.
Fast jeder zweite Deutsche verschenkt demnach zum Muttertag Blumen – kein Wunder, dass die Onlinehändler ihr Stück vom Kuchen abhaben wollen. Sie locken mit bequemer Lieferung an die Haustür und kurzen Lieferfristen: Ein Onlinehändler garantiert sogar die pünktliche Lieferung am Muttertag, wenn am gleichen Tag vor 10 Uhr bestellt wird.
Doch Blumen online zu bestellen ist anders, als eine CD, ein Buch oder Schuhe im Internet einzukaufen. Es fängt schon beim Termin an. Wenn der Bote mit den Muttertagsblumen erst am Montag vor der Tür steht, ist es zu spät. Darf der Kunde dann sein Geld zurückverlangen, oder muss sich Mutti mit den verspäteten Blumen zufrieden geben? Hier einige Tipps, die sie beim Online-Kauf von Blumen beachten sollten.
Was für ein Widerrufsrecht haben Verbraucher, wenn sie Blumen im Internet bestellen?
Das Widerrufsrecht bei Schnittblumen ist nicht vergleichbar mit dem für Bücher oder Schuhe: Solange alles korrekt abläuft, gibt es praktisch keins. Dafür führt Thomas Bradler, Jurist und Experte für Onlinegeschäfte bei der Verbraucherzentrale NRW, verschiedene Gründe an: „Blumen sind nicht für den Rückversand geeignet, das heißt, der Händler kann sie danach nicht noch einmal verkaufen. Außerdem sind Schnittblumen schnell verderblich.“ Das 14-tägige Rückgaberecht gilt allerdings sehr wohl für Blumen, die eingepflanzt in einem Topf geliefert werden.
Welche Rechte hat der Kunde, wenn die Blumen zu spät kommen?
Das Horrorszenario jedes Onlinekäufers: Er wartet den ganzen Tag auf das Klingeln des Blumenboten, und am Ende steht er doch mit leeren Händen vor seiner Mutter. Das geht natürlich nicht. „Wenn die Lieferung zum Muttertag vereinbart ist oder sogar damit geworben wurde, handelt sich um ein absolutes Fixgeschäft“, erklärt Bradler.
Wenn die Ware zu spät geliefert werde, brauche der Kunde sie nicht mehr. Unabhängig vom Widerrufsrecht müsse der Kunde die Blumen nicht bezahlen. Er habe Anrecht, das ganze Geld zurückzubekommen.
Rosen bestellt, Stiefmütterchen bekommen – wie geht es weiter, wenn die falschen Blumen geliefert werden?
Dr. Carsten Föhlisch, Rechtsexperte des Online-Gütesiegels Trusted Shops, sagt, in diesem Fall stehe der Händler in der Pflicht: „Der Händler muss die Rosen liefern. Liefert er morgens am Muttertag die falschen Blumen, hat er noch genügend Zeit, die bestellten Rosen nachzuliefern.“ Wenn das nicht möglich sei, könne der Kunde sein Geld zurückverlangen, so Föhlisch.