Die 16.000 Mitarbeiter von Kaiser’s Tengelmann sind zwischen die Mühlsteine von Konzernchefs, Politik, Wettbewerbshütern und Richtern geraten. Nun droht die Zerschlagung der Supermarktkette.
Mülheim.
Mit „großer Bestürzung“ beschreibt Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub wohl treffend, was sich am Dienstag bei den knapp 16.000 Beschäftigten in der Mülheimer Unternehmenszentrale und in den 430 Supermärkten abspielte. Kurz bevor sich der Erwerber Edeka mit der Gewerkschaft Verdi über Tarifverträge einigt, stoppt das Oberlandesgericht Düsseldorf die geplante Fusion von Edeka und Kaiser’s Tengelmann.
Der Erste Kartellsenat des OLG gab damit dem Lebensmittelhändler Rewe und dem Einkaufsverbund Markant recht, die gegen eine Ministererlaubnis geklagt hatten. Rewe erneuerte am Dienstag sein Angebot, die 430 Kaiser’s Tengelmann-Filialen mit ihren 16.000 Beschäftigten zu übernehmen.
Wirtschaftsminister will gegen Fusions-Stopp vorgehen
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will gegen den gerichtlichen Stopp der Fusion vom Handelsriesen Edeka mit Kaiser’s Tengelmann vorgehen. Sein Ministerium werde Rechtsmittel prüfen und einlegen, um das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu revidieren, sagte Gabriel am Mittwoch in Berlin. Zugleich warf er dem Oberlandesgericht schwere Fehler vor. „Nach unserer Überzeugung hat das Gericht in einer ganzen Reihe von Fällen sowohl formale als auch inhaltliche Gründe aufgezählt, die sich mit den realen Tatsachen nicht decken“, sagte er. Das gelte für Termindaten wie auch die Zusammensetzung von Gesprächen.
So wies Gabriel Vorwürfe der Richter zurück, er habe während des Erlaubnisverfahrens mit Edeka und Kaiser’s Tengelmann geheime Gespräche geführt. Der „Bild“-Zeitung sagte der Minister: „Der Vorwurf, es habe sich um Geheimgespräche gehandelt, ist absurd. Die Entscheidung ist nach dem üblichen Verfahren zustande gekommen.“ Seine Sorge sei, dass es wieder eine große Unsicherheit für die Beschäftigten gebe und Tengelmann am Ende zerschlagen würde.
Der Minister und SPD-Chef hatte Deutschlands größtem Lebensmittelhändler Edeka im März unter massiven Auflagen grünes Licht für den umstrittenen Zusammenschluss gegeben und damit ein Verbot des Bundeskartellamts ausgehebelt. Sollte es bei dem Veto des Gerichts bleiben, befürchte er die Zerschlagung von Kaiser’s Tengelmann und den Verlust von 8000 Arbeitsplätzen, sagte Gabriel.
Kartellamt hatte 2015 die Supermarkt-Ehe untersagt
Bestürzung über den Fusionsstopp herrschte aber nicht überall im Lande. Im Bonner Bundeskartellamt, berichtet ein Ohrenzeuge, sollen die Sektkorken geknallt haben. Die Wettbewerbshüter hatten am 1. April 2015 die Supermarkt-Ehe untersagt, um dem Branchenprimus Edeka nicht noch mehr Marktmacht im Lebensmitteleinzelhandel einzuräumen. Doch kurz vor Weihnachten kassierte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel den Beschluss des Kartellamts und winkte die Fusion von Kaiser’s Tengelmann und Edeka unter Auflagen durch.
Doch dabei sind dem SPD-Vorsitzenden nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf dermaßen gravierende Fehler unterlaufen, dass es am Dienstag die Ministererlaubnis außer Kraft setzte. Die Richter weisen Gabriel Befangenheit nach, weil er Geheimgespräche führte, ohne die Inhalte transparent zu machen und die anderen Verfahrensbeteiligten darüber zu informieren.
Der Kartellsenat zerreißt aber auch die Argumente des Ministers, mit denen er seine Fusionserlaubnis begründete. Der Erhalt der Mitbestimmung bei Kaiser’s Tengelmann sei eben kein „Gemeinwohlbelang“. Und auch den Erhalt von 98 Prozent der Arbeitsplätze, den Gabriel zur Bedingung für die Tarifverhandlungen machte, nehmen die Richter ihm nicht ab. Der Minister lasse außer Acht, dass durch die Fusion auch bei Edeka Arbeitsplätze wegfallen könnten. Zumal die formulierten Nebenbestimmungen nicht geeignet seien, den Erhalt der Beschäftigung bei Kaiser’s Tengelmann tatsächlich zu sichern.
Scharfe Kritik ist überraschend
Die scharfe Kritik der Düsseldorfer Richter am Bundeswirtschaftsminister überrascht selbst Juristen. Allenfalls war erwartet worden, dass das OLG Verfahrensfehler rügt. Jetzt ist in Insiderkreisen aber von einer „Breitseite“ gegen Gabriel die Rede. Beim Bundeskartellamt, so heißt es, wächst die Hoffnung, dass sich bei strittigen Fusionsfragen so schnell niemand mehr an das Bundeswirtschaftsministerium wenden werde.
Die drastische Abrechnung der Richter mit Gabriel zeigt aber auch, wie erbittert der seit nunmehr 21 Monaten andauernde Kampf um die Zukunft von Kaiser’s Tengelmann geführt wird. Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub legte sich früh auf Edeka als seinen möglichen Partner fest. Mit deren Chef Markus Mosa verbindet ihn ein Vertrauensverhältnis, während zwischen Haub und Rewe-Boss Alain Caparros die Chemie überhaupt nicht stimmt. Um zu verhindern, dass Edeka sich Kaiser’s Tengelmann einverleibt, gab er selbst ein Angebot ab, ließ dabei aber außer Acht, dass das Kartellamt auch diesen Deal abgelehnt hätte. Mit seiner Klage gegen den Ministerentscheid ist Caparros nun ein Punktsieg geglückt.
Plan B könnte die Zerschlagung sein
Die 16.000 Mitarbeiter sind aber auch zwischen die Mühlsteine der Wettbewerbshüter geraten. Kartellamt und Monopolkommission mussten die Ministererlaubnis als Affront auffassen. Für Mittwoch ist eine Sitzung des Aufsichtsrats von Kaiser’s Tengelmann geplant. Vieles spricht dafür, dass Haub nun seinen Plan B aus der Schublade holt und die ungeliebte Zerschlagung der einst so stolzen Supermarktkette vorbereitet. Die 129 Filialen in NRW haben bei diesem Szenario die schlechtesten Karten.
Das OLG-Urteil aus Düsseldorf erreicht Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel an seinem ersten Urlaubstag auf Amrum. „Dass die Sicherheit der Arbeitsplätze und der Schutz der Arbeitnehmerrechte durch Tarifverträge und Betriebsräte nach Auffassung des Gerichts keinen Gemeinwohlgrund darstellen sollen, halte ich für mehr als problematisch“, sagte er. Den gegen ihn gerichteten Vorwurf der Befangenheit nannte Gabriel „absurd“.