Durch Kündigungen ohne nachvollziehbare Sozialauswahl verliert das Unternehmen Tectum derzeit einen Fall nach dem anderen vor dem Landesarbeitsgericht Hamm. Und ein Ende ist nicht in Sicht – rund ein Dutzend Klageschriften könnten noch folgen und dem Unternehmen viel Geld kosten.
Gelsenkirchen.
Die Insolvenz hat der Kommunikationsdienstleister Tectum nach dem Schutzschirmverfahren abgewendet. Doch wohin steuert das Unternehmen, das einen Prozess nach dem anderen gegen ehemalige Mitarbeiter verliert? Willkürlich ausgewählt, ohne soziale Kriterien zu berücksichtigen, hatte sich Tectum von 90 Mitarbeitern, unter anderem auch von vielen Führungskräften, getrennt.
Die bisherigen Gerichts- und Anwaltskosten, die alleine Tectum zu tragen hat, nehmen täglich zu. Die Taktik, die der Alleinverantwortliche an der Spitze, , zu bevorzugen scheint, geht aber nicht auf. Die Entlassenen wehren sich. Der Finanzexperte, als Sanierer ins Haus geholt, geht bei möglichen gütlichen Einigungen auf keine Kompromisse ein, setzt offensichtlich auf Zeit.
Nur wenige Kläger gaben sich mit minimalen Abfindungen nach den Sätzen aus dem Sozialplan zufrieden. Sie zogen ein Taschengeld „der Rückkehr in den Chaosladen“ vor. Und wer hartnäckig weiter um seine Rechte stritt, der gewann auch. Nicht eine einzige Auseinandersetzung beendete Tectum als Sieger.
In der letzten Woche gab es die nächste Schlappe. Margot F. muss weiter als Personalreferentin beschäftigt werden. Auch in diesem Fall erfolgte die Kündigung zum Ende des Monats Mai ohne Sozialauswahl. Den Einigungsvorschlag der 53-jährigen Klägerin, die Kündigungsfrist auf Ende August zu legen, lehnte die Gegenseite nach Rücksprache mit der Tectum-Geschäftsführung ab. Die sah keinen Spielraum für Verhandlungen. Noch bis zum Jahr 2015, so meinte der Rechtsvertreter, werde der Insolvenzplan überprüft.
Berufung eingelegt
Bei der Überprüfung werden die Finanzexperten hohe Kosten einkalkulieren müssen, die man hätte vermeiden können. Mindestens ein Dutzend an Klageschriften werden auf den Schreibtischen der Richter am Landesarbeitsgericht in Hamm landen. In vielen Fällen hat Tectum bereits Berufung gegen die Urteile der Gelsenkirchener Arbeitsrichter eingelegt. Und da den Entlassungsbegründungen immer die gleiche ungesetzliche Vorgehensweise zugrunde liegt, ist von weiteren Berufungen gegen verloren gegangene Prozesse auszugehen. Die Fehlerquellen, die das Unternehmen offenbart, scheinen nicht zu versiegen. Für einen Kläger ist die der Hauptschuldige längst ausgemacht: „Die größte Fehlbesetzung residiert an der Spitze.“
Geschäftsführer ist Dr. Matthias Eickhoff, auch geschäftsführender Gesellschafter von MBei consult GmbH, einem Beratungsunternehmen mit Sitz in Köln. Er versteht sich als „ein Lotse, der in schwierigen Zeiten mit anpacken kann, um ein Unternehmen auf Kurs zu halten und zu stabilisieren, der aber genauso in Schönwetterperioden schon Strukturen und Mitarbeiter auf die Herausforderungen der Zukunft einstellt und vorbereitet.“