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Richter entscheiden, Pizza-Lieferant muss Tariflohn zahlen

Richter entscheiden, Pizza-Lieferant muss Tariflohn zahlen

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Foto: Getty Images/iStockphoto Getty
Arbeitgeber in der Gastronomie müssen ihren Beschäftigten Tariflöhne zahlen, auch wenn sie in keinem Berufsverband organisiert sind. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag entschieden. Hintergrund war die Klage eines Pizzalieferservices gegen das Land NRW.

Münster. 

Ein nicht im Branchenverband organisierter Pizzalieferdienst muss seinen Angestellten trotzdem Tariflöhne zahlen. Das Oberverwaltungsgericht NRW entschied in einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil, dass der Tarifvertrag im Hotel- und Gaststättengewerbe in Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2008 bis 2010 allgemeinverbindlich war, also auch für Unternehmen galt, die nicht Mitglieder der Dehoga sind.

Der Lieferdienst hatte gegen das Land geklagt, weil er die Kriterien für einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für nicht gegeben hielt und hatte in erster Instanz recht bekommen. Voraussetzung für die allgemeine Verbindlichkeit ist, dass mindestens 50 Prozent der Arbeitgeber im Branchenverband Dehoga organisiert sein müssen und es im öffentlichen Interesse liegt. Das war nach Ansicht der Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf nicht der Fall.

Mehr Geld für Beschäftigte in der NRW-Gastronomie

Das OVG entschied jedoch, der Kläger habe nicht deutlich machen können, dass von der Erklärung für ihn noch nachteilige Wirkungen ausgehen könnten. Nach allen vorliegenden Daten seien zudem mehr als die Hälfte der Betriebe in der Dehoga organisiert. Der damalige Arbeitsminister habe zu Recht annehmen dürfen, dass es ein öffentliches Bedürfnis an der Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit gebe. Beim Kampf gegen Lohndumping hatte der damalige Arbeitsminister 2008 alle Unternehmen zu einem Tarifmindestlohn von 6,30 Euro verpflichtet.

Unterdessen erklärte Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) den jüngsten Tarifvertrag für die Branche für allgemeinverbindlich. „Wir sorgen damit im nordrhein-westfälischen Gaststätten- und Hotelgewerbe mit seinen 300.000 Beschäftigten für gerechtere Löhne“, sagte Schneider. Demnach bekommen ungelernte Arbeiter statt 6,76 Euro pro Stunde stufenweise bis zu 8,50 Euro. Der Stundenlohn für gering qualifizierte Arbeitnehmer erhöht sich von derzeit 8,60 Euro auf bis zu 8,88 Euro. (dapd)