Nach Kritik an der geplanten üppigen Altersversorgung für den Ex-Vorstandschef der Sparkasse sprach Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link (SPD) ein Machtwort. Daraufhin zog der zuständige Verwaltungsrat der Sparkasse seine Entscheidung zurück. Wie es genau weitergeht, ist aber offen.
Duisburg.
Es ist ein Fall, der über Duisburg hinaus für Gesprächsstoff sorgt. Der ehemalige Duisburger Sparkassen-Chef Hans-Werner Tomalak sollte im Ruhestand monatlich rund 30.000 Euro erhalten. Die Sache wurde publik – und Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link (SPD) sprach ein Machtwort. Wie die Sparkasse am Mittwochabend in einer knappen Erklärung mitteilte, hat Link „in seiner Funktion als Beanstandungsbeamter“ Bedenken in der Sache angemeldet. Daraufhin zog der zuständige Verwaltungsrat der Sparkasse seine Entscheidung zurück.
Doch der Reihe nach: Der langjährige Vorstandschef der Sparkasse Duisburg sollte ein Ruhegehalt von 65 Prozent seiner letzten anrechnungsfähigen Bezüge in Höhe von etwa 550.000 Euro erhalten, was einer monatlichen Pension von umgerechnet rund 30.000 Euro entspricht. Dabei hat der zuständige Sparkassen- und Giroverband eigentlich eine Empfehlung ausgesprochen: Demnach soll die Altersversorgung maximal 55 Prozent der festen Bezüge zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand betragen.
„Da stimmen die Relationen einfach nicht“
Schnell wurde Kritik laut. „Das verschlägt einem wirklich die Sprache“, sagte Heiner Cloesges vom Bund der Steuerzahler in NRW zum Duisburger Fall. „Da stimmen die Relationen einfach nicht.“ Im Vergleich zur Pension, die ein Stadtoberhaupt erhalte, falle die Altersversorgung für den Sparkassenchef zu üppig aus. „Wer hat denn eigentlich die Gesamtverantwortung in einer Stadt?“, fragt Cloesges. Die Besoldung von Oberbürgermeister Link liegt bei monatlich 11.500 Euro. Seine Pension wird je nach Amtsdauer ausfallen, aber jedenfalls merklich niedriger sein als sein aktuelles Gehalt.
„Früher orientierten sich die Sparkassen in Führungs- und Gehaltsfragen an der Spitze mehr am öffentlichen Dienst, heute orientieren sie sich eher am Bankensektor“, analysiert der Kölner Wirtschaftswissenschaftler Eckart Bomsdorf. Für die Höhe der Bezüge der Vorstandsmitglieder sind die Verwaltungsräte der Sparkassen zuständig. Die Gremien orientieren sich dabei in der Regel an den Empfehlungen der Sparkassen- und Giroverbände, eine Verpflichtung dazu gibt es aber nicht.
Mehr als 10 Millionen Euro Pensionslasten durch Vorstand
Ein Blick in die Geschäftsberichte lässt erahnen, dass die Pensionslasten der Sparkassen weiter steigen werden. Allein der Barwert der Pensionsansprüche von Hans-Werner Tomalak hat in der zuletzt im Bundesanzeiger veröffentlichten Bilanz rund 3,74 Millionen Euro erreicht. Insgesamt wurden knapp 10,3 Millionen Euro für die fünfköpfige Führungsriege der Duisburger Sparkasse eingeplant. Außerdem gibt es für frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene Pensionsrückstellungen in Höhe von mehr als 13 Millionen Euro.
Die Zahlen in vergleichbar großen Sparkassen der Region sehen meist kaum anders aus. In Bochum zum Beispiel erreichte der Barwert der Pensionsansprüche des dreiköpfigen Vorstands 12,6 Millionen Euro, auch in Dortmund sind es 12,6 Millionen Euro für vier Sparkassen-Manager.
Wie es genau in Duisburg weitergeht, blieb zunächst offen. Die Sparkasse wolle nun die „Sachverhalte aufarbeiten“. Ob sich das Institut mit dem früheren Vorstandschef einigen kann? Gut möglich, dass sich bald Juristen mit dem Fall beschäftigen.
Lesen Sie dazu auch den Kommentar von Ulf Meinke: Sparkassen sollen der Allgemeinheit dienen – nicht einer Clique.