Die nordrhein-westfälische Landesregierung will das Angebot auf Trödel- und Flohmärkten in erster Linie auf gebrauchte Gegenstände beschränken. So soll verhindert werden, dass fliegende Händler das Ladenschlussgesetz unterlaufen. Die rechtliche Abgrenzung fällt jedoch schwer.
Düsseldorf.
Es ist ein absurdes Szenario, das die rot-grünen Koalitionäre in NRW schon länger umtreibt. Mit der jüngst verabschiedeten Reform des Ladenschlussgesetzes dürfen die Kommunen ab 2014 ihren Einzelhandelsverbänden nur noch elf verkaufsoffene Sonntage pro Jahr genehmigen. Zeitgleich wird der immer stärker um sich greifende Verkauf von original verpackten und etikettierten Neuwaren auf sonntäglichen Trödelmärkten nicht reguliert. Verlagert sich das Sonntagsgeschäft also ungewollt aus den Innenstädten hin zu kaum kontrollierten fliegenden Händlern?
Nachdem diese Schieflage die Landespolitik seit mehr als einem Jahr beschäftigt, hat sich NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) nun festgelegt: „Wir werden ein eigenes Marktgesetz auf den Weg bringen“, kündigte Duin an. Mit den Landtagsfraktionen sei diese Linie abgesprochen. So soll verhindert werden, dass Kofferraum-Verkäufer die neuen strengeren Beschränkungen zur Sonntagsöffnung unterlaufen können.
Die klare Ansage überrascht. Denn noch im Februar kamen Duins Experten zu der Einschätzung, dass ein Verbot der Neuwaren-Verramschung auf Trödelmärkten zwar wünschenswert, aber kaum umsetzbar sei. Ursprünglich wollte Rot-Grün den Sonntagsverkauf auf Märkten bereits mit der Novellierung des Ladenschlussgesetzes eindämmen. Doch schien es kaum möglich, fliegende Händler rechtssicher gegen Traditionsveranstaltungen wie Advents-, Kunsthandwerks- oder Bauernmärkte abzugrenzen. „Wir werden das so sauber abgrenzen, dass nicht die Falschen darunter leiden“, sagte Duin jetzt.
Jährlich 3480 Trödelmarke am Sonntag in NRW
Laut Wirtschaftsministerium gibt es in NRW rund 3480 sonntägliche Trödelmärkte im Jahr. Bundesweit bringen es solche Märkte nach Schätzungen des Handelsverbandes auf einen Umsatz von zwei Milliarden Euro. Laut dem Verband deutscher Marktgestalter gibt es allein in NRW 35 Millionen Besucher, die ein- bis zweimal im Jahr zu einen Trödelmarkt gehen. Und 40 000 gewerbliche Händler und Hunderttausende Privatleute, die dort ihre Waren feilbieten. Das große Problem: Nirgendwo ist registriert, wie hoch der örtliche Anteil des Neuwarenverkaufs ist.
Bei der geplanten Neuregelung schaut Duin nach Rheinland-Pfalz, wo unter großer Wortdrechselei ein Landesgesetz zu Floh- und anderen Märkten an Sonntagen auf den Weg gebracht wird. Dort will man zunächst eine Obergrenze an Marktsonntagen einführen. Zudem werden Floh- und Trödelmärkte als Orte für den Handel mit gebrauchten Gegenständen definiert. Ebenfalls gestattet wären „Spezialmärkte, die die regionale Identität oder den Tourismus fördern“ oder „Gegenstände reinen Liebhaberinteresses ohne Gebrauchswert“ anbieten. So könnten Neuwaren wie Töpfereien, traditionelle Leder- und Holzwaren oder Lebensmittel aus eigener Herstellung verkauft werden. Allerdings gibt es bereits Kritik wegen zu vieler Rechtsunklarheiten.
Offen bleibt, ob ein Marktgesetz mit der Bundesgewerbeordnung kollidiert, die für den Warenverkauf auf Jahrmärkten große Spielräume lässt. Unklar ist auch noch die Rolle der Kommunen. Sie dürften kaum personell in der Lage sein, sonntags die Auslagen auf Flohmärkten zu kontrollieren. Hinzu kommt, dass professionelle „Abverkäufe“ auf Privatgrundstücken wie Supermarkt-Parkplätzen stattfinden.