Die Industrie- und Handelskammern (IHK) in Nordrhein-Westfalen verfügen über millionenschwere Rücklagen. Das ruft die Politik auf den Plan. Es geht um mehr als 110 Millionen Euro. Zehntausende Betriebe zahlen Beiträge an die Kammern. Die IHK weist die Vorwürfe zurück, sie würden Geld horten.
Essen.
Wenn es um die stillen Reserven der Industrie- und Handelskammern (IHK) in Nordrhein-Westfalen geht, spricht die Grünen-Wirtschaftspolitikerin Daniela Schneckenburger gerne von einem „Goldschatz“. Die 16 Kammern in NRW verfügen über Rücklagen in Höhe von mehr als 110 Millionen Euro.
Das geht aus einem Schreiben von NRW-Wirtschaftsminister Harry Voigtsberger hervor. Der Minister hatte vor wenigen Wochen auf eine Landtagsanfrage der Dortmunder Politikerin geantwortet. Das erklärte Ziel der Wirtschaftspolitikerin war, die Finanzpolitik der IHK grundsätzlich zu hinterfragen.
Rücklagen sollen abgebaut werden
Die Beiträge, die zehntausende Betriebe an die Kammern überweisen müssen, sind für manche Unternehmer ein Ärgernis. Sie kritisieren, dass sie nicht frei über ihre Mitgliedschaft entscheiden können, sondern per Gesetz zum IHK-Beitritt gezwungen sind.
Die Gegner organisieren sich etwa im Bundesverband für freie Kammern (BffK). Ihre zentrale Forderung seit Jahren: „Die Abschaffung des Kammerzwangs“. Angesichts der hohen Rücklagen drängt BffK-Vorsitzender Frank Lasinski auf eine Senkung des Beitragsniveaus, um die Rücklagen langfristig abzuschmelzen und fordert Beitragserstattungen, falls Kammern große Summen angespart haben. „Dass Rücklagen in dieser Höhe wirklich notwendig sind, ist doch recht zweifelhaft“, sagt auch Schneckenburger. „Es macht keinen Sinn, dass die Kammern Gelder ihrer Mitglieder wie einen Goldschatz horten.“
Zwischen 20 und 1,25 Millionen Euro
Auffallend jedenfalls ist: Die Industrie- und Handelskammern in NRW verfügen nach Angaben der Landesregierung über Rücklagen in sehr unterschiedlicher Größenordnung. Während die auch für das nördliche Ruhrgebiet zuständige IHK in Münster mehr als 18 Millionen Euro und die IHK in Hagen knapp zwölf Millionen Euro in der Hinterhand haben, sind es zum Beispiel in Dortmund lediglich 1,25 Millionen Euro. Die Essener Kammer kann immerhin auf rund 6,5 Millionen Euro zurückgreifen, in Duisburg dagegen sind es 1,7 Millionen Euro. Rücklagen-Krösus ist die Kölner IHK mit mehr als 20 Millionen Euro.
Den Vorwurf, Vermögen der Mitgliedsbetriebe würden quasi im Geldspeicher gelagert, weisen die Kammern zurück. „Die Rücklagen dienen einer kaufmännisch gebotenen Risikovorsorge“, sagt IHK-NRW-Hauptgeschäftsführer Ralf Mittelstädt. Die Höhe der Beitragssätze, die Betriebe zahlen müssen, werde in den IHK-Parlamenten von gewählten Unternehmern beschlossen. In den vergangenen Jahren hätten viele Kammern ihre Beitragssätze gesenkt.
Unterschiedliche Begründungen
Recht unterschiedlich fallen indes die jeweiligen Begründungen für die Finanzpolster aus. Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer in Hagen etwa führt an, dass sie als einzige IHK in NRW drei technische Bildungsstätten mit entsprechenden Kosten unterhält.
In Dortmund wird auf die Instandhaltung des denkmalgeschützten IHK-Gebäudes verwiesen. Die IHK Mittleres Ruhrgebiet mit Sitz in Bochum hat nach eigenen Angaben aktuell Rückstellungen in Höhe von rund 15,9 Millionen Euro gebildet. Dies sei aufgrund von Pensions- und Versorgungsansprüchen ehemaliger wie aktueller Mitarbeiter der IHK notwendig.
Mehr Transparenz
Die Grünen-Politikerin Schneckenburger hätte gerne Klarheit darüber, welche Gehälter auf der IHK-Führungsebene gezahlt werden. „Mehr Transparenz bei den Gehältern der IHK-Geschäftsführer würde den Kammern gut zu Gesicht stehen“, sagt sie. „Die Mitgliedsbetriebe sollten sehen können, was mit ihren Beiträgen geschieht.“
Doch die Kammern lehnen mehr Offenheit an dieser Stelle ab, obwohl in anderen öffentlich-rechtlichen Bereichen – etwa den Sparkassen – bereits strengere Maßstäbe gelten. „Einzelgehälter werden nicht veröffentlicht, da es sich wie auch in der freien Wirtschaft um individuelle Einzelverträge handelt“, sagt Mittelstädt.