Wickede/Arnsberg.
Das Unternehmen Hoberg’s Bäckereien mit Sitz in Wickede ist akut in finanzielle Schwierigkeiten gerutscht: Die inhabergeführte Kette mit 34 Filialen – davon gut ein Drittel in Südwestfalen – hat beim Amtsgericht Arnsberg einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt, dem das Gericht stattgegeben hat. Gemeinsam mit einer Essener Rechtsanwaltskanzlei und einer Duisburger Unternehmensberatung will Hoberg den Betrieb sanieren. „Anfang bis Mitte Juni wissen wir mehr“, erklärte der beratende Rechtsanwalt Oliver Ruhe-Schweigel gestern auf Nachfrage dieser Zeitung. Firmeninhaber Heinrich Hoberg mochte sich persönlich nicht äußern.
Betroffen sind 425 Mitarbeiter am Stammsitz in Wickede im Kreis Unna und in den 34 Bäckereifilialen. Der Geschäftsbetrieb soll zumindest während des Verfahrens „mit allen Mitarbeitern und allen Filialen weitergeführt werden“, kündigte Oliver Ruhe-Schweigel in einer Mitteilung an. Das Unternehmen habe „sehr gute Sanierungsperspektiven“, weshalb „mit Hochdruck an einem Restrukturierungskonzept“ gearbeitet werde. Dafür würden die drei Monate bis in den Juni benötigt.
Auslöser für die Schieflage von Hoberg sei der durch Supermärkte und (Billig-)Anbieter mit Back-Shops ausgelöste Preisdruck, unter dem der inhabergeführte Handwerksbetrieb zunehmend gelitten habe. Auch von „zu teuren Filialmieten“ ist die Rede; an etlichen Standorten ist Hoberg mit seinen Filialen „Laden im Laden“, etwa in Lebensmittel-Supermärkten. Beides habe „längerfristig zu sinkenden Umsätzen“ geführt.
Die Sanierung in Eigenverantwortung führt als Sachwalter der Rechtsanwalt Marco Kuhlmann aus der Soester Niederlassung einer Düsseldorfer Kanzlei; Kuhlmann muss am Ende eine sachverständige Einschätzung über eine mögliche Fortführung des Unternehmens abgeben. Ziel sei es, „dauerhaft so viele Filialen und Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten“, versprach Ruhe-Schweigel. Was allerdings praktisch bedeuten dürfte: Ohne Abbau von Stellen und Schließung von Filialen wird es wohl nicht gehen.
Mitspracherecht für Inhaber
Immerhin: Mit der Sanierung in Eigenverwaltung behält Heinrich Hoberg als geschäftsführender Gesellschafter ein Mitspracherecht; außerdem kann dieser Weg dazu führen, dass etwaige Gläubiger weiter mitmachen: Sie kommen so besser weg, als mit einer Regelinsolvenz, in der es kaum Verteilmasse gibt.