Brüssel.
Deutschlands Hausbesitzer schlagen Alarm: Sie fürchten, dass sie die EU dazu verdonnert, Wohnungen und Gebäude aufwändig nachzurüsten, um den Zugang für behinderte und alte Menschen zu erleichtern.
Hausbesitzer in Deutschland fürchten, dass sie die Europäische Union mittelfristig dazu verdonnert, Wohnungen und Gebäude aufwändig nachzurüsten, um den Zugang für behinderte und alte Menschen zu erleichtern. „Wir sind schon durch die Klimaschutzauflagen am Limit, das kann doch irgendwann niemand mehr bezahlen“, beklagt der Rechtsexperte der Eigentümer-Schutzvereinigung Haus & Grund, Kai Warnecke.
Beunruhigt sind die Hausbesitzer durch das Vorhaben der EU-Kommission, die Anti-Diskriminierungs-Richtlinie zu überarbeiten. Dabei ist geplant, das Verbot der Benachteiligung von Alten und Behinderten auf die Wohnungssuche auszudehnen. Noch ist die EU-Richtlinie mitten in den Verhandlungen und es gibt unter den EU-Staaten noch kein Einvernehmen darüber, wie sie am Ende aussehen wird. Immobilieneigentümer und Vermieter machen sich dennoch große Sorgen, dass sie eines Tages auf Grund der Regelungen dazu gezwungen sein könnten, Rampen zu bauen oder Aufzüge nachzurüsten – und zwar auch in Altbauten. „So ein Aufzug kann in komplizierten Fällen 100.000 Euro kosten“, mahnt Warnecke.
Eigentümern sollen lange Übergangszeiten gewährt werden
In der EU-Kommission hält man die Aufregung der Lobbyisten für unbegründet. Schon jetzt sehe der Entwurfstext viele Sicherungen vor, die einer unangemessenen Belastung der Eigentümer vorbeugten. So werden ausdrücklich nur „zumutbare“ Aufwendungen verlangt, die in einem vernünftigen Verhältnis zu den Kosten stehen müssen. Es sei übertrieben, wenn die Gegner der EU-Richtlinie behaupteten, dass alle Mietwohnungen barrierefrei umgebaut werden müssten. „Es kann unter Umständen reichen, wenn eine Wohnungsbaugenossenschaft in einem Hochhaus einige wenige Wohnungen erreichbar macht für behinderte oder alte Menschen“, erläutern EU-Beamte und pointieren. „Außerdem muss natürlich keiner in einen Sakralbau aus dem 14. Jahrhundert einen Aufzug einziehen.“
Die Vorschläge, die noch einstimmig von allen EU-Ländern abgesegnet werden müssen, bezögen sich zudem nur auf „gewerbliche Vermietungen“. Damit sei nicht die Rentnerin gemeint, die einem Untermieter zwei Zimmer überlässt. Vor allem aber könnten die Eigentümer damit rechnen, dass ihnen für bauliche Anpassungen eine angemessen lange Übergangszeit gewährt werde. „Die Minister diskutieren über 30 bis 40 Jahre“, heißt es in Brüssel.
Den Kritikern von strengen EU-Anti-Diskriminierungs-Vorgaben ist die Sache trotzdem nicht geheuer. Deshalb haben nun die CDU/CSU-Fraktionschefs aus den Ländern die Bundesregierung aufgefordert, den europäischen Vorstoß auszubremsen und stattdessen über den Schutz von Behinderten vor Benachteiligung auf nationaler Ebene zu entscheiden.