Wenn irgendwann die Farbe der Billy-Regale nervt oder das Wohnzimmersofa nach fünf Jahren durchgesessen ist, bringt man die Möbelstücke wieder zu Ikea und bekommt sein Geld zurück? Ja, genau das will Ikea seinen Kunden ermöglichen. „Ja, wir würden das Sofa zurücknehmen“, sagt Sabine Nold, Sprecherin des schwedischen Möbelhauses in Deutschland.
Ikea, mit Abstand der Marktführer unter den Einrichtungshäusern im Land, hat das Rückgaberecht für die Kunden in Deutschland drastisch erweitert – und könnte damit auch die Branchenregeln einschneidend verändern. Seit dem Erscheinen des neuen Ikea-Katalogs am 25. August gilt ein lebenslanges Rückgaberecht in allen deutschen Filialen. Bislang bekam man nur binnen drei Monaten sein Geld zurück.
„Wir wollen, dass unsere Kunden lebenslang mit unserer Ware zufrieden sind“, sagt Ikea-Sprecherin Nold zur Begründung. Das Rückgaberecht gelte sowohl für Einkäufe in den Ikea-Filialen als auch für den Online-Handel. Erstattet werde der volle Kaufpreis. Ausgeschlossen sind zugeschnittene Ware wie Küchenarbeitsplatten, Pflanzen und Artikel aus der „Fundgrube“. Alles andere nehme Ikea zurück, versichert die Sprecherin – ob mit oder ohne Original-Verpackung, kaputt oder brandneu. Wichtig sei nur der Kaufnachweis. „Die Verfassung der Ware ist egal.“ Ob zwei, drei Schrauben fehlen, sei nicht relevant. Das lebenslange Rückgaberecht gelte rechtsverbindlich aber nur für Ware, die ab dem 25. August 2014 gekauft wurde.
„Für Verbraucher ist das natürlich eine gute Sache, für Ikea ein schöner Werbe-Effekt“, sagt Miriam Rusch-Rodosthenous, Juristin in Diensten der Verbraucherzentrale NRW. Ein derartiges Umtauschrecht sei sehr selten, denn Fakt ist: Unternehmen dürfen selbst entscheiden, in welchem Maß sie eine Rückgabe gewähren. „Ein Umtauschrecht ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, Verkäufer haben freie Hand.“ Dass Ikea das lebenslange Rückgaberecht zurücknimmt, könne allerdings auch nicht ausgeschlossen werden.
„Wohlüberlegtes Konzept“
„Eine Aufhebung ist erst einmal ausgeschlossen“, sagt Ikea-Sprecherin Nold. Schließlich handele es sich um ein wohlüberlegtes Konzept. Erfahrungen konnte Ikea bereits in Dänemark und Norwegen sammeln, hier gilt das lebenslange Rückgaberecht bereits seit rund drei Jahren. Die Zeit hätte bewiesen, dass nur ein geringer Teil der Kundschaft das Umtauschrecht auf Lebenszeit ausgenutzt habe. „Jetzt müssen wir unsere eigenen Erfahrungen sammeln.“
Risikolos ist der Schritt nach Einschätzung von Joachim Stumpf, Geschäftsführer der Handelsberatung BBE, nicht: „Wenn tatsächlich eine Missbrauchswelle einsetzen sollte, hätte dies das Potenzial, wirtschaftlichen Schaden zu verursachen.“ Dann müsse Ikea die Regelung vielleicht wieder einschränken. Neben Deutschland, Norwegen und Dänemark soll die lebenslange Rückgabe-Option bald auch in Spanien und England eingeführt werden.
Ansonsten gibt es nur wenige Unternehmen, die mit der Garantie auf Lebenszeit werben. Ein Beispiel ist der amerikanische Versandhändler „Lands’ End“, der auch in Deutschland seine Ware verkauft. Auch hier gilt: „Sollten Sie mit einem Artikel nicht zu 100 Prozent zufrieden sein, können Sie ihn an uns zurücksenden.“