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Fatale Fehleinschätzung

Fatale Fehleinschätzung

Essen. 

Die Geschichte von Waldemar Hudzinski ist die eines typischen Pendlers im grenzenlosen Europa. „Wanderarbeiter“ nennt die EU-Bürokratie solche Leute. Der Pole hatte einige Monate in einem Gartenbaubetrieb am Niederrhein gearbeitet. Frau und zwei Kinder waren zu Hause geblieben.

Der polnische Staat zahlt zehn Euro Kindergeld, der deutsche 184. Hudzinski beantragte bei der Arbeitsagentur Wesel deutsches Kindergeld. Insgesamt wollte er 304 Euro. Die Weseler Behörde lehnte die Zahlung ab. Hudzinski klagte gegen die Absage, zuletzt vor dem Europäischen Gerichtshof.

Die Richter gaben dem Kläger am 12. Juni 2012 weitgehend Recht. Es war ein Grundsatzurteil. Deutschland muss EU-Ausländern, die hier arbeiten und „unbeschränkt steuerpflichtig“ sind, Kindergeld auch dann zahlen, wenn Kinder in der Heimat beim anderen Elternteil leben. Das Gericht hat auf die „Freizügigkeit“ für Arbeitnehmer hingewiesen und darauf, dass die Rechtsvorschriften eines Staates für diejenigen gelten, die dort abhängig beschäftigt sind.

Brisanz für den Haushalt

Dabei wird der in der ausländischen Heimat gezahlte Anteil angerechnet. Waldemar Hudzinski und in der Folge viele weitere Pendler bekommen seither pro Kind 184 Euro vom deutschen Staat minus zehn Euro polnischer Anteil. Das kann sich bei einem weniger hohen Lohn, so für die berühmten „Spargelpflücker“, zum bedeutsamen Zubrot addieren.

Haben deutsche Behörden die haushaltspolitische Brisanz der Entscheidung C 611/10, die im Fall von Jaroslaw Wawrzynski aus Mönchengladbach genau so erging, verschlafen? Heute wundern sie sich: Aus der Forderung des Polen, der 304 Euro verlangt hatte, dürfte in den nächsten Jahren eine Etatbelastung von rund 600 Millionen Euro jährlich werden. Die Bundesagentur für Arbeit hat die Schätzung bestätigt, die durch einen „Welt“-Bericht bekannt wurde. Das Urteil hat sich in Polen herumgesprochen. Die Zahl der einschlägigen Kindergeld-Anträge ist um 30% gestiegen.

14,4 Millionen Arbeitnehmer erhalten in Deutschland Kindergeld. 660 000 stammen aus einem anderen EU-Land. Ein Drittel davon kommt aus Polen. In jedem dritten der polnischen Fälle leben die Kinder nicht in Deutschland.

Die Familienkasse im sächsischen Bautzen ist völlig überlastet, weil dort alle Polen betreffenden Vorgänge konzentriert sind. Es gibt einen riesigen Antragsstau, der unter erschwerten Bedingungen abzuarbeiten ist. Die Bautzener Mitarbeiter müssen nämlich jeden Einzelfall und seine Belege prüfen- so, wie es rheinland-pfälzische Familienkassen für Niederländer tun. Auch 14% der hier arbeitenden Niederländer haben Kinder in der Heimat wohnen. Behörden haben die Gültigkeit deutscher Sozialleistungen für Ausländer nicht zum ersten Mal unterschätzt. Erst vor zwei Jahren hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Asylbewerber Unterstützung in Höhe der Hartz IV-Sätze bekommen müssen. Und der Europäische Gerichtshof wird nun entscheiden, ob EU-Ausländer, die sich hier nach einem Job umgucken, berechtigt sind, Leistungen nach ALG 2 zu erhalten.