Veröffentlicht inWirtschaft

Eon muss Altkraftwerke in Datteln und Herne abschalten

Eon muss Altkraftwerke in Datteln und Herne abschalten

Datteln11101885 Luftbild--656x240.jpg
Foto: www.blossey.eu
Der Energiekonzern darf die zwei Altkraftwerke Datteln 1-3 und Shamrock/Herne nicht über 2012 hinaus laufen lassen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Eon bedauert das Urteil und will alles tun, um die Stromversorgung sicherzustellen.

Münster/Datteln. 

Neuer Rückschlag für Eon: Der Energiekonzern muss Ende des Jahres seine beiden Altkraftwerke Datteln 1-3 und Shamrock in Herne abschalten. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster hervor, das am Mittwoch veröffentlicht wurde. Die Konsequenzen sind weitreichend. Die Deutsche Bahn warnt vor einer Stromlücke im Zugbetrieb.

Eon muss nun die zugesagten Lieferungen von Bahnstrom und Fernwärme neu organisieren. Auch die politische Diskussion über den gestoppten Neubau des milliardenteuren Steinkohlekraftwerks Datteln 4 dürfte nun neu entfacht werden. Das NRW-Umweltministerium bot dem Konzern Gespräche und Unterstützung an. „Wir gehen davon aus, dass Eon als börsennotiertes Unternehmen natürlich seine Verträge mit seinen Kunden mit Bahnstrom und Fernwärme erfüllen wird“, sagte Minister Johannes Remmel (Grüne).

Abschalten statt Nachrüsten

Eon hatte die Bezirksregierungen Arnsberg und Münster verklagt. Der Konzern kämpft um die Betriebsgenehmigungen der Kraftwerksblöcke Datteln 1 bis 3 sowie Shamrock in Herne. Der Hintergrund des Streits: Im Dezember 2006 hatte sich Eon gegenüber den Bezirksregierungen schriftlich verpflichtet, die Kraftwerksblöcke Datteln 1 bis 3 sowie Shamrock in Herne bis Ende 2012 stillzulegen. Die Blöcke sind jeweils über 40 Jahre alt und hätten mit neuen Filteranlagen nachgerüstet werden müssen.

Um diesen teuren Schritt zu vermeiden, hatte Eon die Abschaltung selbst beantragt. Damals ging das Unternehmen noch davon aus, dass das neue moderne Kraftwerk wie geplant ans Netz gehen und die alten Meiler ersetzen würde. Weil aber das Projekt immer noch in der Schwebe hing, widerrief Eon im Oktober 2010 die abgegebenen Stilllegungserklärungen.

Der Konzern will seine volle Betriebsgenehmigungen zurück. Das aber lehnen die Bezirksregierungen ab. Das Oberverwaltungsgericht wies die Klage Eons nun zurück. Die Verzichtserklärungen seien verbindlich, so das Gericht. Die Genehmigungen würden automatisch zu dem in der Verzichtserklärung genannten Zeitpunkt erlöschen, also Ende 2012.

Energiekonzern bedauert Urteil

Eon nahm das Urteil „mit Bedauern“ zur Kenntnis und kündigte an, gegen die Nichtzulassung einer Revision Beschwerde einzulegen. „Wir unternehmen alles, um die Versorgung unserer Kunden mit Fernwärme und Bahnstrom sicherzustellen“, sagte eine Eon-Sprecherin. Der Konzern kündigte an, provisorische Maßnahmen in Angriff zu nehmen. So sollen die Nutzung von Grubengas im Bereich Datteln sowie das Steag-Kraftwerk 4 in Herne Lücken in der Fernwärme-Versorgung füllen.

Die Deutsche Bahn warnte vor einer Stromlücke. „Falls das Szenario eintritt, dass die alten Kraftwerke abgeschaltet werden, Datteln 4 aber nicht ans Netz geht, haben wir ein Problem. Wir werden im Berufsverkehr zu wenig Strom haben“, sagte ein Sprecher dem Portal „Der Westen“. Laut Eon werden in Datteln 20 Prozent des Stroms für Züge und Bahnen produziert. (Aktenzeichen: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen 8 D 47/11.AK und 8 D 48/11.AK)