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Oberhausenerin (24) ist nach Urlaub wohnungslos — das sagt ein Miet-Experte zu dem verrückten Fall

Oberhausenerin (24) ist nach Urlaub wohnungslos — das sagt ein Miet-Experte zu dem verrückten Fall

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Harald Bartnik vom Mieterschutzbund: „Da kriegt man ja Angst in den Urlaub zu fahren!“ Foto: dpa/WAZ Foto Pool Montage: DERWESTEN
  • Eine Oberhausenerin kommt aus dem Urlaub zurück – in ihrer Wohnung leben jedoch plötzlich fremde Leute
  • Sie soll die Miete nicht gezahlt haben
  • Miet-Experte Bartnik: „Es braucht eine fristlose Kündigung!“

Oberhausen. 

Dieser Fall ist so kurios, dass man ihn zuerst gar nicht glaubt!

Eine 24-Jährige zog in Oberhausen in eine frisch renovierte Wohnung an der Mülheimer Straße ein – dann fuhr sie für einige Zeit ins Ausland. Als sie wieder zurück war, passte der Schlüssel zu ihrer Wohnungstür nicht mehr. In der Wohnung wohnten andere Leute.

Mieterin kommt aus Ausland zurück – da wohnen andere in ihrer Wohnung

„Da kriegt man ja Angst in den Urlaub zu fahren“, muss auch Harald Bartnik, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Mieterschutzbundes Oberhausen, Mülheim und Essen, schmunzeln.

Die Oberhausenerin habe die Miete nicht gezahlt, deshalb sei die Wohnung jetzt anderweitig vermietet, erklärte der verzweifelten 24-Jährigen ein anderer Hausbewohner (49). Auch ihre Möbel seien „weg“.

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Miet-Experte: „Ohne fristlose Kündigung geht das gar nicht!“

Das geht gar nicht, findet der Mieter-Experte: „Selbst wenn sie aus irgendwelchen Gründen nicht gezahlt hat oder das Geld nicht ankam, muss der Vermieter erst eine fristlose Kündigung aussprechen. Er kann nicht einfach in die Wohnung. Ohne einen Räumungsbeschluss hat da niemand etwas zu suchen.“

Doch wie sich herausstellte, waren die beiden Wohnungsbesetzer als Touristen in Deutschland und gar nicht in Oberhausen gemeldet. Die Polizei nahm die „Wohnungsbesetzer“ zwischenzeitlich fest.

Am Donnerstag erklärte die Polizei in Oberhausen: „Nach ersten Ermittlungen stellt es sich so dar, dass es sich bei dem Fall überwiegend um zivilrechtliche Verstrickungen handelt und nicht – wie zuerst angenommen – um Wohnungseinbruchsdiebstahl.“

Nicht der einzige kuriose Fall

Miet-Experte Bartnik rät in solchen Fällen: „Sofort zum Amtsgericht und sich dort eine einstweilige Verfügung holen. Wenn kein Mietvertrag greifbar ist, dann Zeugen mitnehmen.“ Er betont aber auch: „Als Mieter brauche ich einen Mietvertrag mit Unterschrift des Vermieters.“

Von solch einem kuriosen Fall ist selbst der Experte überrascht: „Ich hatte mal einen Fall, in dem Mieter zurückkamen und der Balkon zugemauert war. Der Vermieter wollte einen Anbau machen, dann hatten die Mieter einen Raum mehr – eine Dunkelkammer sozusagen.“