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Oberhausen: Verbot bei Sterkrader Fronleichnamskirmes – wer diese Kleidung trägt, muss hohe Strafe zahlen

In Oberhausen steht die Sterkrader Fronleichnamskirmes vor der Tür. Besucher müssen sich nun allerdings auf DIESES Verbot einstellen.

Oberhausen: Sterkrader Fronleichnamskrimes mit Kleidungsverbot
© IMAGO/Funke Foto Services

Das ist die Stadt Oberhausen

Oberhausen im westlichen Ruhrgebiet zählt zu den größten Städten der Region und war einst bekannt für seine Stahlproduktion. Wir stellen dir die Stadt vor.

Ganz nach dem Motto „Stark – stärker – Sterkrader Fronleichnamskirmes“ treffen sich schon bald wieder groß und klein, um gemeinsam die größte Freiluft-Veranstaltung in Oberhausen zu besuchen. Allerdings müssen Besucher in diesem Jahr mit einigen Einschränkungen rechnen, was ihre Kleiderauswahl betrifft.

Vom 29. Mai bis zum 03. Juni heißt es wieder: Riesenrad fahren und Zuckerwatte schlemmen. Bei hoffentlich warmem Wetter plant der ein oder andere bestimmt schon sein Outfit: eine kurze Hose, ein Rock oder doch ein kurzärmeliges Shirt? Die Stadt Oberhausen nimmt den Besuchern die Grübelei um die große Kleiderfrage nun ein Stück weit ab, denn DIESE Kleider dürfen auf keinen Fall getragen werden.

Oberhausen: Stadt ergreift Maßnahmen

Während Clan-Kriminalität stets präsenter werden, rücken die kriminellen Machenschaften der Rockerbanden zunehmend in den Hintergrund. Auf der Sterkrader Fronleichnamskirmes könnte es jedoch durch aus zu lautstarken Auseinandersetzungen kommen, wenn Rocker verschiedener Gruppen aufeinandertreffen. Die Stadt Oberhausen fackelt nicht lange und verkündet frühzeitig: Diese Kleiderwahl sollte auf der Kirmes tunlichst vermieden werden.

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„Zum Schutz der breiten Öffentlichkeit greift sie deshalb zum Werkzeug des Verbots: Auf der diesjährigen Sterkrader Fronleichnamskirmes werden bekannte Embleme der Rocker verboten, sodass die Polizei gegen Mitglieder von Rockerbanden in Kutten vorgehen kann“, heißt es in einem Bericht der „WAZ“. Diese Maßnahme musste aus Sicht der Stadt Oberhausen ergriffen werden, um alle anderen Besucher vor potenziell gewalttätigen Auseinandersetzungen der Banden zu schützen.


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Das Eingreifen der Stadt in das Persönlichkeitsrecht eines jeden Einzelnen durch das Verbot spezieller Kleidungsstücke rechtfertigt sie ausführlich in einer „Allgemeinverfügung“, die seit dem 15. Mai im aktuellen Amtsblatt veröffentlicht ist. Eine ähnliche Erklärung aus dem Jahr 2023 zeigt, dass das Verbot im letzten Jahr bereits genauso auferlegt wurde. Besucher, die sich der Allgemeinverfügung widersetzen, müssen satte 500 Euro Strafe zahlen.

Alle weiteren Informationen dazu, welche konkreten Kennzeichnungen und Slogans der Rocker von dem Verbot betroffen sind, kannst du hier bei der „WAZ“ nachlesen.