- Oberförster: Es wird unruhiger im Wald
- Viele Hundebesitzer halten sich nicht an die Regeln
- Verstöße werden geahndet
Mülheim.
Viele Hundeschulen haben den Mülheimer Wald als Übungsfläche entdeckt – sehr zum Unmut der Stadtverwaltung. Zwar gelte in Mülheims Wäldern ein allgemeines Betretungsrecht, erläutert Umweltdezernent Peter Vermeulen, eine gewerbsmäßige Nutzung von Waldflächen aber müsse beim Eigentümer beantragt werden. Heißt: Der Waldbesitzer muss genehmigen, was auf seinen Flächen geschieht. „Unser Wald ist ein Erholungswald, extensive Nutzung schadet ihm. Zudem ist Erholung still und leise – daher stellen Hundeschulen im Wald eine Beunruhigung dar“, sagt Vermeulen.
Dass es unruhiger im Wald wird, stellt auch Oberförster Dietrich Pfaff fest: Immer mehr Menschen zöge es in die Natur – die aber in einem Ballungsgebiet wie dem Ruhrgebiet den bebauten Flächen zahlenmäßig unterlegen ist: Rund 17 Prozent des Mülheimer Stadtgebietes sind Waldfläche, der städtische Anteil ist 1000 Hektar groß. Je mehr Menschen – mit Hunden, aber auch mit Mountainbikes oder auf dem Pferd – in den Wald drängten, desto mehr Rückzugsmöglichkeiten für die Tiere gingen verloren. Außerdem beobachtet Vermeulen, selbst Halter einer Dackeldame, dass Hunde heute einen anderen Stellenwert haben als noch vor 30 Jahren: „Der Hund ist heute ein Kumpel, mit dem man durch dick und dünn geht, ein Sportpartner, mit dem man etwa Agility oder Mantrailing macht.“ Um das alles betreiben zu können, brauchen Hund und Herr aber Platz – und wichen nicht selten, wie eben auch Mountainbiker, Reiter und andere Sportler, in die Mülheimer Wälder aus – und dort werde es allmählich eng. Deshalb fordert der Umweltdezernent: „Wir müssen den Wald beruhigen.“
Besonders im Bereich des Wanderparkplatzes Mühlenbergheide/Mispelkamp beobachtet Oberförster Pfaff immer wieder Hundehalter, die entgegen der Vorschriften handelten – also ihre Hunde dort laufen ließen, wo es verboten ist (siehe Info-Box) oder sich als Hundeschul-Gruppe dort träfen und ihre Ausbildung im Wald machten. „Das Unrechtsbewusstsein ist nicht sonderlich ausgeprägt, mancher schiebt Unwissen vor“, berichtet der Oberförster. Einmal würde er solche Zuwiderhandlungen mündlich verwarnen, sagt Dietrich Pfaff. Träfe er aber einen uneinsichtigen Hundehalter bei dem gleichen Vergehen ein zweites Mal an, bleibe es nicht bei der mündlichen Verwarnung. Die Ordnungswidrigkeit kann – je nach Schwere – mit einem Bußgeld in Höhe von 250 bis 1000 Euro, in Einzelfällen auch höher, geahndet werden, so Pfaff. Aktuell laufen sieben Strafverfahren, vier stammen allen aus diesem Jahr.
Auch Heike Feuster, die seit über zehn Jahren Mitglied des Landschaftsbeirates ist, dort die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald vertritt, und regelmäßig mit ihrem Mischlingshund in Mülheims Wäldern unterwegs ist, sagt: „Es muss im Wald gegenseitige Rücksichtnahme und Rücksichtnahme auf die Natur möglich sein.“ Zwar wolle auch die Stadt an die Vernunft der Hundefreunde appellieren, vernünftig mit dem Wald umzugehen, so Umweltdezernent Vermeulen. Viel Geduld habe man von Seiten der Verwaltung aber nicht mehr: „Wir werden Verstöße strikter ahnden und von jetzt an verstärkt Ordnungsstrafen aufrufen.“