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Manipulation durch „Bleistifte“ in Wahlkabinen? Warum das Quatsch ist

Manipulation durch „Bleistifte“ in Wahlkabinen? Warum das Quatsch ist

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Foto: imago

Mülheim. 

Die Wahlämter haben noch nicht geschlossen, da wittern einige schon eine Wahlmanipulation. Denn in den Wahlkabinen würden bloß Bleistifte zum Kreuzchen setzten liegen.

Bleistift-Kreuze kann man doch wegradieren…?

Die (mutmaßliche) Annahme dahinter: Bleistiftkreuze kann man wegradieren und später anderswo setzen.

Jedoch – diese Annahme hinkt gleich zweifach:

Erstens lagen in den Duisburger Wahlkabinen gar keine Bleistifte aus. Sondern dokumentenechte Stifte, die zwar ähnlich aussehen und anzuspitzen sind wie Bleistifte – deren Spuren aber nicht wegradierbar sind. Das bestätigt Stadtsprecher Jörn Esser auf Nachfrage von DER WESTEN.

Zweitens hätten dort aber sogar Bleistifte liegen dürfen!

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Der Bundeswahlleiter informiert online:

„Gemäß § 50 Absatz 2 Bundeswahlordnung soll in der Wahlzelle ein Schreibstift bereitliegen. Als Schreibstifte im Sinne des Wahlrechts gelten Bleistifte (die nicht dokumentenecht sein müssen), Farbstifte, Kopierstifte, Tintenstifte, Kugelschreiber, Faserstifte, Filzstifte und ähnliche.

Eine Verletzung der Grundsätze des Wahlrechts ist dadurch nicht zu befürchten. Die einzelnen Wahlvorstände sind mit Mitgliedern der verschiedensten Parteien besetzt und die Auszählung der abgegebenen Stimmen ist öffentlich, so dass eine Manipulation durch Dritte ausgeschlossen ist.

Bestehen bei Wahlberechtigten dennoch Bedenken, so spricht nichts gegen die Benutzung eines eigenen, mitgebrachten Schreibstiftes, etwa eines Kugelschreibers.“

Die Bundeswahlordnung gilt auch für die Landtagswahl.

Also, solltest du in Duisburg oder anderswo einen Bleistift (bzw. etwas, das so ähnlich aussah wie ein Bleistift) in der Wahlkabine gehabt haben: Keine Sorge! Deine Stimme ist gültig. Und sie wurde mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nicht manipuliert.