- Zelten im Wald verspricht Abenteuer direkt vor der Haustür
- Doch es ist strengstens verboten
- Mit einem Trick kannst du trotzdem unter Bäumen zelten
Mülheim.
Deine Freunde spamen dich mit Fotos von ihren Trips durch den Dschungel von Vietnam oder dem Surfcamp in Südfrankreich voll. Mist, denkst du da: Ich will auch Abenteuer erleben. Doch sowohl der Strand als auch der Dschungel sind hoffnungslos weit entfernt.
Eine Möglichkeit hättest du direkt vor deiner Haustür, denkst du vielleicht. Zelt geschultert, Rucksack gepackt und los geht das Zelten im benachbarten Wald. So einfach ist das aber nicht. Denn grundsätzlich ist das Campieren im Wald strengstens verboten. Machst du es doch, können dabei bis zu 5.000 Euro Strafe fällig werden.
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Das war’s dann mit deinem Last-Minute-Adventure-Trip, denkst du jetzt vielleicht. Vielleicht aber zu früh. Denn der Paragraph 3 des Landesforstgesetz, der neben dem Zelten auch das Befahren mit Krankenfahrstühlen und Campingwagen verbietet, gibt vielleicht ein Schlupfloch her. So steht dort nämlich auch: „soweit hierfür nicht eine besondere Befugnis vorliegt.“
Glück gehabt. Doch wie schwer ist so eine Genehmigung zu bekommen. Musst du einfach nur den Förster anrufen und los geht’s? Wir haben uns für dich einmal umgehört:
Die Stadt Mülheim gibt für ihre Waldflächen keine Campingscheine aus. Da kannst du noch so betteln: Zelt plus Wald gleich: ist nicht. Auch in deiner Nachbarstadt Essen sieht es nicht besser aus. Immerhin verweißt die Stadtsprecherin darauf, dass dies nur für kommunale Flächen gilt. Private Waldbesitzer oder das Regionalforstamt Ruhrgebiet könnten vielleicht aufnahmefreundlicher sein.
Und siehe da: Dirk Böhling vom Regionalforstamt sagt zumindest, dass Ausnahmeregelungen zu bekommen sind. Beispiele hierfür seien Pfadfinderlager. Auch als Einzelperson wäre es theoretisch möglich, das Ok fürs Campieren im Wald zu bekommen. Immer mal wieder fragen Personen an, die Survival-Camps im Wald machen wollen.
Dies wird allerdings nicht erlaubt. Zu hoch wäre die Gefahr, dass Menschen das nachahmen würden – dann ohne Genehmigung. „Das Ruhrgebiet hat eine Sonderstellung: Unsere Wälder sind sehr stark frequentiert. Spaziergänger würden mitbekommen, wenn jemand im Wald übernachtet.“
Am Waldrand sind auch Feuerstellen okay
Deshalb verweist Böhling meist auf den Waldrand. „Da kann man auch besser ein Lager errichten. Dort gibt es auch keine Probleme mit einer Feuerstelle.“ Bei diesen Ausnahmen fragt sich das Regionalforstamt immer: „Könnte von der Gruppe eine Gefahr für den Wald ausgehen. Ist dies der Fall, genehmigen wir das Zeltlager nicht.“
Grund für die Sensibilität bei dem Thema: Am Waldrand braucht es zudem eine Genehmigung des Eigentümers. Die musst du dir vorher auf jeden Fall holen.
Der könnte zum Beispiel ein Bauer, aber auch der Regionalverband Ruhr und der Ruhrverband sein. Beide haben große Flächen Wald in NRW. Campieren ist auf diesen aber eigentlich nicht vorgesehen. „Wir haben keine festen Zeltplätze oder Flächen, auf denen Zelte aufgestellt werden können“, heißt es vom Regionalverband Ruhr (RVR). Auch die Anfragen von Pfadfindern werden in der Regel abgewiesen, so der RVR.
Biwakieren ist kein Camping
Verdammt, wird das wohl doch nichts mehr mit dem spontanen Wald-Camping. Nicht ganz. Die Kollegen von bento.de haben eine Gesetzes-Lücke ausfindig gemacht. Zwar ist das Campieren im Wald strengstens verboten nicht aber das Lagern und Biwakieren. Lagern bedeutet, dass du im Wald eine Pause machst. Auch ein Zelt dürfte zum Schutz gegen Wind und Wetter errichtet werden. Die Grenze zwischen Lagern und Campieren verläuft also fließend.
Beim Biwakieren schläfst du unter einer Abdeckplane in deinem Schlafsack. Auch das gilt dem Gesetz nach nicht als Zelten und dürfte – laut bento – straffrei für dich ausgehen. (ds)