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Bis zu 300 Mülheimer zahlen ihre Rundfunkgebühren nicht

Bis zu 300 Mülheimer zahlen ihre Rundfunkgebühren nicht

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Foto: picture alliance / dpa
Viele Mülheimer zahlen ihre Rundfunkgebühren nicht. Werden die Schulden auch nach Mahnbescheid nicht beglichen, muss die Stadt das Geld eintreiben

Mülheim. 

Jeden Monat zahlen bis zu 300 Mülheimer ihre Rundfunkgebühren nicht. Die Stadt ist in diesen Fällen verpflichtet, die Gebühren bei den Nichtzahlern einzutreiben. Dafür erhält sie vom WDR pro Fall einen Fixbetrag.

Jeden Monat erhält die Stadt Mülheim eine Liste von Schwarzsehern vom WDR, der als Landesrundfunkanstalt in NRW für die Rundfunkgebühren zuständig ist. „Auf der Liste, die uns einmal im Monat zugeschickt wird, stehen 100 bis 300 Namen. Dann ziehen wir los und treiben das Geld ein“, erklärt Stadtsprecher Volker Wiebels. Eine Gesamtzahl der Aufträge gibt es für die vergangenen Jahre nicht, da dazu keine statistische Erfassung stattfindet.

Vollstreckung als letzter Schritt

Wer nicht zahlt, erhält vom Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio (der früheren GEZ-Anstalt) zunächst eine Zahlungserinnerung. Kommt darauf keine Reaktion, folgt der Mahnbescheid. Als letzte Stufe droht dann die Vollstreckung, die zum Beispiel durch Pfändung ausgeführt wird. Für diesen Schritt wird die Stadt in die Pflicht genommen. Vollzugsbeamte der Stadtkasse führen diese Vollstreckung aus. Dafür zahlt die Landesrundfunkanstalt zuzüglich zu den Vollstreckungskosten einen Betrag von 23 Euro pro Fall. „Das Geld deckt geradeso unseren Kostenaufwand. Diese Regelung ist schon ein Riesending und stellt uns mitunter vor Probleme“, sagt Wiebels. Die Personalkosten in diesem Bereich seien durch den unregelmäßigen Bedarf schwer zu planen.

Ist bei den Zahlungsverweigerern nichts zu holen, muss ein Gerichtsvollzieher bestellt werden. „Zumindest diese Kosten reichen wir dann aber an den WDR weiter“, erklärt Wiebels. Die Gründe für die Zahlungsunwilligkeit liegen häufig im Dunkeln: Versäumnis, Armut oder Protest gegen die Zwangsgebühren stehen im Raum.

Neue Regelung ab Januar 2013

Seit dem 1. Januar 2013 werden die Rundfunkgebühren für jeden Haushalt pauschal berechnet. Die Anzahl der Geräte (Fernseher oder Radio) spielen dabei keine Rolle mehr. Jeder Haushalt zahlt monatlich 17,50 Euro. Für Menschen mit Behinderung gilt ein Betrag von 5,83 Euro. Mit der Umstellung ging ebenfalls ein Abgleich mit den Meldedaten einher. Dadurch erhöhte sich die Zahl der Beitragspflichtigen. Von 1976 bis 2012 war die Vorgängerorganisation GEZ für die Erhebung der Rundfunkgebühren zuständig.