Weil er Computerspiele spielen wollte, gab ein 23-Jähriger seiner Freundin Schlafmittel. Deswegen stand er wegen Körperverletzung vor Gericht.
Castrop-Rauxel.
Ein 23-jähriger Mann musste sich vor dem Amtsgericht in Castrop-Rauxel verantworten. Er hatte seine Freundin betäubt, weil er Computerspiele spielen wollte. Die Strafe fällt, auch wegen seines Geständnisses, moderat aus. 50 Tagessätze zu je zehn Euro lautet das Urteil der Amtsrichter.
Weil er derzeit noch eine weitere Geldstrafe abstottert, bekam er überdies einen „Mengenrabatt“. Aus insgesamt 90 Tagessätzen wurden 70. Ein „Schlussstrich“, wie es der Verteidiger am Dienstag vor dem Amtsgericht formulierte. Auch der Richter drückte seine Hoffnung auf „kein Wiedersehen“ aus.
Schnelles Geständnis
Dass er seiner Ex-Freundin die Tropfen untergemischt hat, gibt der Mann vor dem Strafrichter im Castroper Amtsgericht unumwunden zu. Er habe an jenem Abend im August letzten Jahres Freunde in der gemeinsamen Wohnung zu Gast gehabt, als die Freundin gegen 22 Uhr von der Arbeit kam.
Und, nach zehn Stunden im Job, wohl eher an einen ruhigen Abend gedacht hatte. Anders als ihr damaliger Lebensgefährte, der mit seinen Kumpel lieber zocken wollte. Und das tat er dann auch.
Schlaf bis zum Mittag
„Ich habe aber nur vier bis fünf Tropfen in den Tee getan“, sagte er aus. Er selbst habe die zehnfache Menge des Mittels gebraucht. Doch die Freundin war mit den paar Tropfen mehr als bedient.
Sie schlief bis zum nächsten Mittag. „Ich bin dann mit dem Auto zur Arbeit gefahren, aber auch dabei immer wieder weggenickt“, schilderte die 24-Jährige die Folgen. Deren Ursache der Freund ihr bereits am nächsten Tag gestand.
Gutachten und Haaranalyse
Doch da sei er schon wieder auf Drogen gewesen, sagte die Ex-Freundin, was dann auch der Grund für die Trennung kurz darauf gewesen sei. Dass sie tatsächlich zum fraglichen Zeitpunkt die Tropfen konsumiert hat, belegt ein Gutachten, das aufgrund einer Haaranalyse erstellt wurde. Und auch nachweist, dass es wohl ein einmaliger Fall war.
„Ihre Freundin hat zwar lange und tief geschlafen, was nicht weh tut, doch es handelt sich sehr wohl um eine vorsätzliche Körperverletzung“, so der Richter. „Das war blöd, doch nun bin auch auf einem geraden Weg“, beteuert der arbeitslose Angeklagte. Er sei seit zehn Monaten clean und werde eine Ausbildung beginnen.