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Stauffenberg-Manager sollen ins Gefängnis

Stauffenberg-Manager sollen ins Gefängnis

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Foto: WAZ

Die Manager der Gelsenkirchener Großbäckerei Stauffenberg wirkten in ihren dunklen Anzügen, als ginge sie die ganze Verhandlung nichts an. Doch mit ihrem Urteil holte die I. Essener Strafkammer das Trio, das für einen Betrug in Höhe von sechs Millionen Euro verantwortlich ist, zurück in die Realität: Ins Gefängnis sollen die drei, für Bäckerei-Besitzer und Geschäftsführer Frank Ostendorf (47) aus Oldenburg beträgt die Strafe drei Jahre und neun Monate Haft.

Den kaufmännischen Geschäftsführer Carsten K. (52) aus Gelsenkirchen erwarten ebenfalls drei Jahre und neun Monate Gefängnis. Lediglich das für Verkauf und Marketing zuständige Vorstandsmitglied Martin L. (47) erhält mit drei Jahren und drei Monaten Haft eine etwas niedrigere Strafe.

Das Trio der zwischenzeitlich in die Insolvenz gegangenen Großbäckerei, die Discounter wie Aldi, Lidl und Netto beliefert hatte, hat nach eigenem Geständnis und Urteil der Kammer die Stuttgarter Süd-Factoring-Gesellschaft zwischen Juni und September 2013 um rund sechs Millionen Euro betrogen. Bei längeren Laufzeiten zur Bezahlung der Rechnungen durch die Kunden finanzieren diese Factoring-Gesellschaften den Rechnungsbetrag gegen eine Gebühr vor. Die Stauffenberg-Geschäftsführer hatten das ausgenutzt, als ihr Unternehmen in die Krise geraten war, und der Stuttgarter Firma Scheinrechnungen eingereicht.

Richter Edgar Loch: „Mit kaltem Kalkül haben sie eine Entscheidung getroffen, die in einer Katastrophe münden musste.“

Die Angeklagten hatten den Betrug damit zu erklären versucht, dass sie das Unternehmen Stauffenberg retten und Arbeitsplätze erhalten wollten. Richter Edgar Loch rügte im Urteil die Bedenkenlosigkeit, mit der die drei Angeklagten die Stuttgarter Firma in Gefahr gebracht hatten: „Für ihre eigenen Interessen haben sie sich über die Gefahren für die Süd-Factoring völlig hinweggesetzt.“

Staatsanwalt Bastian Wurm hatte für die Angeklagten sogar bis zu viereinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger beantragten dagegen Bewährung.

Dazu sah das Gericht keinen Grund. Strafmildernd berücksichtigte es aber das frühe und umfassende Geständnis der Angeklagten. Der enorme Schaden von sechs Millionen Euro, von dem 500 000 Euro zurückgezahlt wurden, führe aber zu den ausgesprochenen Strafen. Im Gegensatz zur XV. Strafkammer bei der Verurteilung des ehemaligen Arcandor-Managers Thomas Middelhoff verzichtete die I. Strafkammer bei ihren Angeklagten auf die sofortige Verhaftung. In Freiheit können sie abwarten, ob der Bundesgerichtshof die Urteile bestätigt.