Gelsenkirchen.
Der mutmaßliche mehrfache Vergewaltiger Dean Martin L. (18) hat sich am Donnerstagabend bei einer Polizeiwache in Gelsenkirchen gestellt. Dazu hat ihm sein Anwalt Hans Reinhardt (57) aus Marl geraten. Er hat seinen Mandanten gegen 18.30 Uhr auch dorthin begleitet.
Im Gespräch mit DER WESTEN sagt der Anwalt: „Dean Martin L. erschien am Donnerstagnachmittag in Begleitung in meiner Kanzlei. Er hatte große Angst.“
„Mehr Opfer als Täter“?
Die Aussage, sein Mandant sei „mehr Opfer als Täter“, mit der die „Bild“ Reinhardt zitiert, stamme von Dean Martin L. selbst. „Was genau er damit meint, hat er noch nicht ausgeführt. Wenn ich Akteneinsicht habe, kann ich mehr dazu sagen“, so der Anwalt.
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Der Fahndungsdruck auf den 18-Jährigen hatte sich seit Mittwochnachmittag enorm erhöht, als Polizei und Staatsanwaltschaft Essen bei einer Pressekonferenz Namen und Bild des Verdächtigen herausgaben.
Mädchen wurden brutal vergewaltigt
Dean Martin L. wird vorgeworfen, zusammen mit vier weiteren jungen Männern (16-23) im Dezember und Januar mindestens drei Mädchen unter einem Vorwand in den Wald gelockt und dort brutal vergewaltigt oder dies im dritten Fall zumindest geplant zu haben.
Drei der Verdächtigen sitzen schon länger in Untersuchungshaft. Der fünfte Verdächtige ist erst 16 Jahre alt. Bei ihm besteht laut Staatsanwaltschaft keine Fluchtgefahr, daher sitzt er nicht in U-Haft.
Dean Martin L. hingegen floh fast einen Monat lang vor der Polizei. Weit weg war er offenbar nicht, da er sich so kurz nach der Öffentlichkeitsfahndung an den Marler Anwalt wenden konnte.
Dean Martin L. wollte im Frühling Abitur machen
Der 18-Jährige wollte noch in diesem Frühjahr sein Abitur machen. Nun, so Reinhardt, habe sein Mandant Angst, dass ihn keine Schule mehr nehme. Auch fürchte er Racheakte im Gefängnis, sollte er zu einer Haftstrafe verurteilt werden.
Schon auf der Polizeiwache am Donnerstagabend hätten ihn Bürger übel attackiert, die ihn von dem Fahndungsbild erkannt hatten. Außerdem hätten sie mit ihren Handys Fotos gemacht.
Reinhardt dazu: „Das ist Vorverurteilung und verletzt die Persönlichkeitsrechte meines Mandanten.“