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Neues Urteil: Deshalb dürfen die Lidl-Erpresser früher aus dem Gefängnis

Neues Urteil: Deshalb dürfen die Lidl-Erpresser früher aus dem Gefängnis

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Logo Schriftzug der Fa Lidl an einer Filiale, aufgenommen am 05.03.2018 in Köln. *** Logo lettering of Fa Lidl at a branch recorded on 05 03 2018 in Cologne Foto: imago/Horst Galuschka

Gelsenkirchen. 

Es war einer der spektakulärsten Kriminalfälle der letzten Jahrzehnte. Zwischen 2012 und 2016 wollten die sogenannten Lidl-Erpresser den Discounter um zehn Millionen Euro erleichtern. „Zahlen Sie oder sterben Sie. Sonst werden Ihre Mitarbeiter und Kunden dran glauben!“, hieß es in E-Mails, die an den Supermarkt geschickt wurden.

Die Täter, ein arbeitsloses Paar (54 und 48) aus Gelsenkirchen zündete dazu dreimal Rohrbomben, verlieh so ihren Forderungen Nachdruck. Dabei wurde bei einem Anschlag in Herten eine Person durch umherfliegende Metallsplitter verletzt.

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In erster Instanz wurde das Paar 2017 zu jeweils zehn Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof zunächst teilweise auf; verwies den Fall an eine andere Strafkammer des Landgerichts. Kleinere Rechtsfehler hatten für die Entscheidung gesorgt. Zudem sei der Gesundheitszustand der heute 55-jährigen Erpresserin sehr schlecht.

Im erneuten Verfahren wurde die Haftstrafe verkürzt. Der heute 50-jährige Angeklagte muss für neun Jahre in Haft. Seine Frau für acht Jahre und neun Monate.