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Gelsenkirchen: Kind (2) stirbt in Kita – Erzieherinnen wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Gelsenkirchen will zwei Erzieherinnen anklagen. Ein Kind (2) ist im August 2021 während des Mittagsschlafs gestorben.

Gelsenkirchen
© Federico Gambarini /dpa

Mord oder Totschlag?

Das ist der juristische Unterschied

Wird jetzt der schreckliche Kita-Vorfall aufgeklärt?

Rückblick: Am 30. August ist in einer Kita in Gelsenkirchen-Schalke ein kleiner Junge (2) gestorben. Zum Zeitpunkt dieser schrecklichen Tragödie waren zwei Erzieherinnen und vier Kinder vor Ort.

Die Staatsanwaltschaft hat jetzt gegen die beiden Erzieherinnen Anklage erhoben. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung!

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

Klar ist, dass das Kleinkind zum Mittagsschlaf in das untere Bett eines Gitter-Hochbetts gelegt wurde. Mathias Kirsten, Direktor des Amtsgerichts Gelsenkirchen, hat am Freitag (28. Oktober) erklärt, dass das Etagenbett zusammengekracht sein könnte. Der Junge habe unten gelegen, die obere Bett-Etage sei mutmaßlich auf den Jungen gefallen.

Unklar ist, warum die Erzieherinnen davon nichts mitbekommen hatten. Kirsten: „Das fragt sich die Staatsanwaltschaft auch. Wie kam es dazu? Was war das für ein Bett? Haben sich die Frauen überhaupt im Nebenraum befunden?“

Kommt es zum Prozess?

Gegenüber der Polizei hatten die Erzieherinnen ausgesagt, dass sie nichts gehört hätten. Nach dem Mittagsschlaf hatten sie das Kind leblos vorgefunden. Kurz nach der Reanimation starb der 2-Jährige im Krankenhaus.


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Ein Schöffenrichter wird in den kommenden Wochen entscheiden, ob der Fall zu einer Hauptverhandlung zugelassen werden. Laut Kirsten sei das „sehr wahrscheinlich“, berichtet „Ruhr Nachrichten„.