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Gelsenkirchen: Frau will nur ihre Katze füttern – doch jetzt ermittelt die Polizei

In Gelsenkirchen ermittelt die Polizei wegen eines Katzenfütterungs-Automaten. Den hat ein Hacker ausgenutzt, um eine junge Frau auszuspähen.

Gelsenkirchen
© IMAGO / Westend61

Verbrechen in NRW

So viel Arbeit hat die Polizei wirklich

Kurioser Kriminalfall in Gelsenkirchen. Eine junge Frau (23) hat sich zum Füttern ihrer Katze einen Fütterungsautomaten zugelegt. Sie ahnte nicht, welche Konsequenzen das für sie haben sollte.

Am vergangenen Samstag (19. November) erschien die Gelsenkirchenerin schließlich auf der Wache und erstattete Anzeige. Denn ein Unbekannter hatte Videos und Tonaufnahmen von der 23-Jährigen im Netz verbreitet. Sein Vorgehen war überaus durchtrieben.

Gelsenkirchen: Katzenfütterungs-Automat im Fokus der Ermittlungen

Wie kam der Unbekannte an Videoaufnahmen aus der Wohnung der jungen Frau? Diese Frage beschäftigten die Ermittler nach der Anzeige wegen der Gelsenkirchenerin. Die Beamten schauten sich die Wohnung der jungen Frau genau an und konnten schließlich eine Sicherheitslücke erkennen.

Wie sich herausstellte, war der Katzenfütterungs-Automat, den sich die Frau angeschafft hatte, über WLAN mit dem Internet verbunden. Und das Netzwerk war offenbar nicht oder nicht ausreichend gesichert. Dem Unbekannten gelang es, sich Zugang zu dem Gerät zu verschaffen. So nahm das Stalker-Unheil seinen Lauf.

Stalker filmt junge Gelsenkirchenerin in eigener Wohnung

Denn der Katzenfütterungs-Automat verfügte neben seinem Internet-Zugang auch über eine Kamera und ein Mikrofon. Der Stalker konnte die Gelsenkirchenerin also nach Belieben aufnehmen, wenn sie sich in der Nähe des Geräts aufhielt. Und das Ergebnis wollte der Mann offenbar nicht nur für sich behalten, sondern teilte es fleißig in sozialen Netzwerken.


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Als die 23-Jährige darauf aufmerksam wurde, schaltete sie die Polizei Gelsenkirchen ein. Die ermittelt nun wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gegen den unbekannten Hacker. Dazu raten die Beamten, private WLAN-Netze vor Zugriffen anderer zu schützen und „Geräte, die über einen solchen Zugang sowie über eine Kamera und/oder ein Mikrofon verfügen, nicht im Sicht- und Hörbereich zu nutzen, sofern die Privatsphäre betroffen ist.“