Der Streit um das so genannte Zuzahlungsverbot für Eltern spitzt sich zu. Eine Juristin prüft für die Interessengemeinschaft Kindertagespflege das weitere Vorgehen. Sie strebt eine Musterklage an. Die Stadt ist bereits alarmiert und will einen Beschluss des Rates vom April noch einmal prüfen.
Essen.
Der Streit zwischen Tagesmüttern und der Stadt um das so genannte Zuzahlungsverbot spitzt sich zu: Die Interessengemeinschaft Kindertagespflege bereitet eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vor. Dies bestätigte die Vorsitzende des Vereins, Claudia Gößling, jetzt gegenüber dieser Zeitung: „Wir wollen den Klageweg beschreiten.“ Zur Zeit nehme eine Juristin die Satzung der Stadt genau unter die Lupe. Der Vereins-Vorstand werde in der kommenden Woche über eine Musterklage entscheiden. Es gebe bereits eine Reihe von Tagesmüttern, die sich daran beteiligen wollen, sagt Gößling.
Die Stadt ist bereits alarmiert und will ihrerseits den Beschluss des Rates vom April noch einmal prüfen: „Wir nehmen das sehr ernst“, sagt Jugendamtsprecher Peter Herzogenrath.
Angemietete Räume führen zu höheren Kosten
Zumal die Interessengemeinschaft ihre Mitglieder zur Zeit durchaus zusätzlich ermuntert, für ihre Interessen vor Gericht zu ziehen. Eine Tagesmutter, die die Musterklage des Vereins wohl nicht abwarten möchte, ist Nicole Gellert: „Ich mache das alleine.“ Die Inhaberin der Villa Bambini an der Buschstraße will nicht einsehen, dass ihr pro Monat 1000 Euro fehlen werden, sollte die Satzung der Stadt im August in Kraft treten.
Das will Gellert durch eine einstweilige Verfügung möglichst verhindern. Denn das ab dem kommenden Betreuungsjahr geltende Verbot einer Zuzahlung durch die Eltern, das greift, wenn die Stadt ein laufendes Entgelt an eine Tagesmutter zahlt, sei für viele ihrer Kolleginnen existenzgefährdend.
„Kindertagespflegepersonen werden die unzureichende finanzielle Ausstattung weiterhin ausgleichen müssen“, kritisiert Gößling. Das betreffe vor allem Betreuerinnen, die zu zweit oder zu dritt in angemieteten Räumen arbeiten. Die Ausgaben seien dann deutlich höher als im eigenen Haushalt.
Düsseldorfer Urteil kippt Rechtslage
Bislang hatte sich die Stadt in der Frage des Zuzahlungsverbots nicht in der Verantwortung gesehen: Dies sei bundesgesetzlich so festgelegt und greife immer dann, wenn kommunale Mittel durch eine Tagesmutter bezogen werden.
Nachdem die Stadt bislang davon ausgegangen war, dass diese Rechtslage eindeutig sei, scheint man inzwischen aber doch ein wenig ins Grübeln gekommen zu sein.
Das mag auch an einem inzwischen viel beachteten Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts liegen: Die Richter erklärten das Zuzahlungsverbot für die Eltern für nicht haltbar und gaben einer Tagesmutter Recht.