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Urteil nach tödlicher Libanesen-Fehde in Essen erwartet – diese Strafe droht den Tätern

Urteil nach tödlicher Libanesen-Fehde in Essen erwartet – diese Strafe droht den Tätern

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Foto: Matthias Graben/Funke Foto Services
  • Urteile nach tödlicher Libanesen-Fehde im April erwartet
  • Staatsanwaltschaft hat lebenslängliche Haftstrafen für zwei Täter beantragt
  • Der Hauptangeklagte Mahmoud M. provozierte das Gericht während des Prozesses immer wieder

Essen. 

Seine Tat hat viele Essener schockiert. Im April verübte Mahmoud M. (47) einen brutalen Anschlag auf den 21 Jahre alten Deutsch-Libanesen Mohammed E.

Vor dem Restaurant „Arabesk“ an der Friedrich-Ebert-Straße schoss er sechs Mal auf den jungen Mann.

Anschlag war wohl Teil einer Familienfehde

Mohammed E. erlag zwei Monate später im Krankenhaus seinen Verletzungen.

Der Anschlag war offenbar Teil einer Fehde innerhalb der libanesischen Familie. Wenige Stunden vor den Schüssen hatten Männer in der Essener Innenstadt auf den Bruder von Mahmoud M. eingestochen. Die Angreifer waren Verwandte des später erschossenen Mohammed E.

Mahmoud M. droht lebenslängliche Haft

Am Donnerstag wird das Essener Landgericht voraussichtlich das Urteil gegen Mahmoud M. verkünden – ihm und seinen Mittätern drohen harte Strafen.

Die Staatsanwaltschaft beantragte lebenslängliche Haft für Mahmoud M. Außerdem soll die besondere schwere der Schuld festgestellt werden. Damit wäre eine Haftprüfung nach 15 Jahren ausgeschlossen. M. würde wohl bis zu 20 Jahre im Gefängnis verbringen.

Harte Strafen auch für Mittäter gefordert

Harte Strafen drohen auch den beiden Mittätern. Sie begleiteten Mahmoud M. in der Tatnacht und halfen ihm laut Staatsanwaltschaft bei der Tötung von Mohammed E.

Für Mohammad M. (36) hat die Staatsanwaltschaft ebenfalls eine lebenslängliche Haftstrafe beantragt. Der jüngere Mittäter, Khalid M. (21), wird nach Jugendstrafrecht verurteilt. Ihm drohen neun Jahre im Gefängnis.

Verteidigung argumentiert mit Krankenhauskeimen

Die Verteidigung will diese harten Strafen abwenden. Für Mahmoud M. beantragte sie sechs Jahre Haft – wegen Körperverletzung mit Todesfolge. M. habe niemanden töten wollen und erst recht keinen Mord geplant.

Gestorben sei Mohammed E. außerdem nicht an den Schüssen – sondern viel später an Krankenhauskeimen, so die Argumentation der Anwälte.

Mahmoud M. provozierte immer wieder das Gericht

Während des Prozesses provozierte Mahmoud M. immer wieder das Gericht, streckte der Staatsanwältin sogar die Zunge raus. Deshalb verhängte das Gericht insgesamt mehrere Wochen Ordnungshaft gegen M.

Die Verteidiger der beiden Mittäter forderten in ihren Plädoyers Freisprüche. Khalid M. und Mohammad M. hätten nichts von der geplanten Tat gewusst. Sie seien unschuldig.

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