Veröffentlicht inEssen

Teurer Lerneffekt fürs Essener DRK

Teurer Lerneffekt fürs Essener DRK

DRK Essen, Alfred Scherer.jpg
Foto: Knut Vahlensieck
Das Rote Kreuz zieht einen Schlussstrich unter den juristischen Streit mit seinem gekündigten Geschäftsführer Alfred Scherer. Einigung vor dem Arbeitsgericht.

Essen. 

Der Streit zwischen dem Deutschen Roten Kreuz in Essen und dem gekündigten Geschäftsführer Alfred Scherer ist beigelegt. Beide Seiten einigten sich am Freitag vor dem Arbeitsgericht.

Scherer, der seit Juli freigestellt ist, wird demnach wie gehabt erst Ende Oktober kommenden Jahres ausscheiden und bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist noch seine vollen Bezüge erhalten. Außerdem bekommt er eine Abfindung.

Über die vereinbarte Höhe wurde gestern offiziell nichts bekannt. Scherer (55) war zweieinhalb Jahre als Kreisgeschäftsführer beim DRK beschäftigt. In der Regel erhalten Angestellte ein halbes Gehalt pro Beschäftigungsjahr.

Auch wenn sich die Abfindung damit nur im hohen vierstelligen Bereich bewegen dürfte, ist die Zahlung für das finanziell angeschlagene DRK dennoch bitter. Zumal das Rote Kreuz ursprünglich gar keine Extra-Abfindung an Scherer zahlen wollte und sich dabei auf eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag berief. Der derzeitige Interimsgeschäftsführer Klaus Müller-Starmann sagte am Freitag nach der Verhandlung jedoch: „Wir wollten keine weitere Auseinandersetzung, sondern einen Schlussstrich.“ Gleichzeitig sprach er von einem heilsamen „Lerneffekt“ aus der Causa Scherer.

Komfortable Kündigungsfrist

Scherer war Ende Juli gekündigt worden und somit der vierte Geschäftsführer beim DRK binnen vier Jahren gewesen. Warum man ihm damals einen Arbeitsvertrag mit einer komfortablen Kündigungsfrist von 15 Monaten gab, begründete DRK-Anwalt Andreas Wieser zum einen mit der Klausel im Arbeitsvertrag, die eine zusätzliche Abfindung ausschließen sollte und andererseits mit einer gewissen Vertrauensbasis, die damals bestand. Auch beim Arbeitsgericht sprach man von einer eher ungewöhnlich langen Kündigungsfrist angesichts einer nur zweieinhalbjährigen Beschäftigungszeit.

Einen Fall wie Scherer wird das DRK in Zukunft nicht mehr erleben. In seiner jüngsten Versammlung gab sich der Verein eine neue Satzung. Demnach wird es keinen Geschäftsführer mehr geben sondern einen hauptamtlichen Vorstand mit einem Vorsitzenden. Müller-Starmann: „Der Fall Scherer hat einige Mitglieder, die dieser Satzungsänderung anfangs skeptisch gegenüberstanden, überzeugt.“ Der Vorstandsvorsitzende wird künftig nur noch jeweils für fünf Jahre bestellt und hat keinen klassischen Arbeitsvertrag mehr sondern einen Dienstvertrag.

Warum sich Scherer mit dem DRK-Präsidium tatsächlich überworfen hatte, blieb auch bei der Verhandlung nebulös. Beide Seiten sprachen von einem zerrütteten Vertrauensverhältnis.