- An Gründonnerstag und Karfreitag ist Tanzen und Feiern bei uns verboten
- Wie stehst du zu diesem Gesetz? Berechtigt oder veraltet?
Essen.
Tanzverbot! Dieses Wort hört man in diesen Tagen immer wieder. Das Gesetz gilt in NRW schon länger als umstritten. Doch was bedeutet das eigentlich genau? Und was hältst du persönlich davon?
Das öffentliche Tanzverbot gilt bereits am Gründonnerstag ab 18 Uhr. Offiziell aufgehoben ist es auch erst wieder am Karsamstag ab 6 Uhr. 36 Stunden lang muss es also in den Clubs und Bars ruhig bleiben, andernfalls drohen Strafen.
Party, laute Musik und Tanzen verboten
Unter das Party-Verbot fallen übrigens auch „alle nicht öffentlichen unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen“, wie es im Gesetz heißt.
Doch ist das alles überhaupt noch zeitgemäß? Gerade an den ersten beiden Ostertagen hat man das Gefühl, dass viele junge Leute Feiern und Tanzen gehen wollen. Wie siehst du das?
(fr)
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