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Stadt Essen warnt Urlauber – diesen Fehler machen sie immer wieder

Die Stadt Essen hat ein dringendes Anliegen an ihre Bürger – es betrifft vor allem die Urlauber.

© IMAGO/Funke Foto Services

Das ist die Stadt Essen

Viele Tier- und Pflanzenarten unterliegen dem Artenschutz, betont die Naturschutzbehörde Essen. Vor allem in Urlaubsländern angebotene Mitbringsel wie Tierpräparate, Elfenbeinschnitzereien oder Samen geschützter Pflanzen sollten Reisende meiden.

Tiere und Pflanzen: Regeln für Essen-Reisende

Streng geschützte Arten dürfen nur mit offiziellen Dokumenten gehandelt und eingeführt werden. Diese stellt allein die Behörde im Urlaubsland aus, der Händler selbst hingegen nicht. Werden solche Tiere oder Pflanzen ohne Genehmigung nach Essen eingeführt, drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen.

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Auch das Aussetzen von fremdländischen Arten im Essener Raum, etwa im Privatgarten, ist verboten. Solche Arten könnten sich schnell vermehren und heimische Tiere oder Pflanzen verdrängen. Beispiele dafür sind der amerikanische Ochsenfrosch oder die Rotwangen-Schmuckschildkröte, die durch Konkurrenz heimische Ökosysteme gefährden.


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Illegaler Handel betrifft auch Essen

Mitleidskäufe unterstützen den illegalen Handel und verschärfen das Problem. Die Stadt Essen empfiehlt daher entschieden, auf Urlaubsmitbringsel wie Tiere, Pflanzen oder Präparate zu verzichten. Wer Fragen hat, kann sich bei der Unteren Naturschutzbehörde in Essen unter +49 201 88-59551 oder +49 201 88-595552 informieren.

Dieser Artikel wurde teils mit maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.